Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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höchstens in negativem Sinne lehrreich; schweizerische Einrich- 
tungen dagegen mit denjenigen der nordamerikanischen Union in 
prüfenden Vergleich zu stellen, ist dem Verf. offenbar ernstes 
Bedürfnis und auch wenn er zu verneinendem Resultat gelangt, 
wie bezüglich des Referendums, empfindet er die Verpflichtung 
eingehender Begründung. Die Schweiz ist ihm die erfolgreichste 
Demokratie der Welt (8. 334): „the people are contentet; the 
government is patriotic, far-sighted, efficient, and economical, 
steady in its policy, not changing its course with party fluctuations.* 
Mit sichtlicher Neigung verweilt Verf. bei der althistorischen Ein- 
richtung der Landsgemeinde (II S. 224), die sich noch in einigen 
Kantonen der Zentralschweiz erhalten hat und deren romantischen 
Zauber er ausführlich schildert. Wenn übrigens diese Kantone 
als besonders „konservativ“ im Sinne eines gewissen Mangels an 
Fortschritten der Gesetzgebung bezeichnet werden, so mag dem 
gegenüber doch hervorgehoben werden, dass einer der besten 
staatsmännischen Köpfe und lautersten Charaktere der modernen 
Schweiz, Heer, dem Kanton Glarus entstammt. — Die in der 
Schweiz gemachten Versuche mit dem Problem der Minoritäten- 
vertretung werden eingehend besprochen; dieselben waren bis 
jetzt erfolglos, Verf. glaubt jedoch gerade bei den besonderen 
Verhältnissen der Schweiz dem Gedanken einen zukünftigen Er- 
folg vorhersagen zu dürfen (II S. 234). Das vom schweizerischen 
Volke durch Referendum gebilligte gesetzliche Schächtverbot be- 
trachtet Verf., meines Erachtens irrig, unter dem Gesichtspunkt 
einer Judenverfolgung (II S. 285); Antipathie gegen die Juden 
mag thatsächlich mitbestimmend gewesen sein; der gesetzgeberische 
Gesichtspunkt aber war lediglich Einschreiten gegen Tierquälerei. 
Eingehend und wiederholt erörtert Verf. (II S. 230, 264) die in 
der That merkwürdige Erscheinung, dass die Kantone der deutschen 
Schweiz die demokratischen Staatsgedanken viel energischer und 
intensiver in ihren Einrichtungen verwirklicht haben, als die 
Kantone der französischen Schweiz; dass die letzteren auch,
	        
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