Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Josef Frank, Die bayerische Kirchengemeindeordnung 
vom 24. September 1912, fürden praktischen Hand- 
gebrauch eingerichtetund mitErläuterungen ver- 
sehen. Druck und Verlag von J. Habbel, Regensburg 1912/13. 
I. Teil enthaltend Einleitung, Gesetzestext, Kirchenwahlordnung, 
Vollzugsvorschriften, 1I. Teil enthaltend Erläuterungen zu den ein- 
zelnen Artikeln des Gesetzes. 
Der Verfasser dieses handlichen Kommentars zur bayerischen Kirchen- 
gemeindeordnung, Kgl. Regierungsrat und Bezirksamtmann JosEF FRANK, 
war als Mitglied der bayerischen Abgeordnetenkammer in den Jahren 1910 
und 1912 im Ausschuß wie im Plenum Berichterstatter über den Gesetz- 
entwurf der Kirehengemeindeordnung. Die eingehende Befassung mit der 
ganzen (Gesetzgebungsmaterie, welche diese Tätigkeit mit sich brachte, fand 
ihren Niederschlag in dem vorliegenden Kommentar. 
Ich wähle absichtlich die Bezeichnung „Kommentar“; denn die durch- 
greifende Behandlung der umfangreichen und nicht gerade ansprechenden 
Gesetzgebungsmaterie ragt über den Rahmen einer Handausgabe weit hin- 
aus, ohne aber auf der anderen Seite die Handlichkeit und leichte Be- 
nutzbarkeit einer solchen vermissen zu lassen. Der Verfasser stellt dem 
Werke nicht nur eine allgemeine Einleitung über den geschichtlichen 
Werdegang des Kirchenvermögens samt den damit zusammenhängenden 
Fragen unter Hervorhebung der durch die Kirchengemeindeordnung ge- 
schaffenen Verbesserungen voran, er leitet auch die einzelnen Gesetzesab- 
schnitte mit kurzgefaßten, auf das Wesentliche beschränkten einführenden 
Erläuterungen ein, welche zur raschen Erfassung der jeweiligen Gesetzes- 
partie wesentlich beitragen. Von gleicher praktischer Brauchbarkeit er- 
weisen sich die Erläuterungen der einzelnen Gesetzesartikel, in welche die 
Gesetzesbegründung ausgiebig eingearbeitet wurde. Einzelnen Artikeln 
sind Formularmuster und Berechnungstabellen angefügt. Ein eingehendes 
Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Materien. 
Alles in allem hat uns der Verfasser ein Buch gegeben, dessen hoher 
wissenschaftlicher Wert nicht minder zu schätzen ist wie dessen praktische 
Brauchbarkeit. Dr. Hellmuth. 
Dr. jur. Siegfried Wolff. Das Recht der israelitischen Reli- 
gionsgemeinschaft des Großherzogtums Baden. 
Karlsruhe i. B., B. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, 1913. 
XVII und 250 8, Preis 6 M,, Heft XXII der Freiburger Abhand- 
lungen aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts. 
Die rechtlichen Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft 
im Großherzogtum Baden bilden genau das Gegenstück zu jenen der israe- 
litischen Privatkirchengesellschaft in Bayern. In Bayern sind sie höchst
	        
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