Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Auch haben nachweisbar sich seit da ab die Verhältnisse im Bau- 
geschäfte wesentlich geändert. Während bis dahin sich das Bau- 
geschäft überwiegend so vollzog, dass ein Grundeigener nach 
seinem eigenen Bedürfnisse seinen Grund und Boden mit Bau- 
lichkeiten besetzte, welche er durch Werkmeister des Baugewerbes 
bezw. des Bauhandwerkes ausführen liess, änderte dies sich mit 
einem Schlage.. Es warfen sich auf das Baugeschäft vielfach 
Personen, welche ihren Beruf auf anderen Gebieten des wirt- 
schaftlichen Lebens verfehlt hatten und als Bauunternehmer nicht 
mehr für den eigenen Bedarf, vielmehr auf Spekulation Bauwerke 
mit Hilfe derjenigen Geldmittel herstellten, die ihnen von Grund- 
kreditbanken oder Baugelddarleihern vorgestreckt wurden. An- 
fänglich erwies dieser Erwerb sich als sehr lohnend. Es wurde 
viel dabei verdient. Mancher war in kurzer Zeit zum reichen 
Mann geworden, obschon er den Ansprüchen der für ihn arbei- 
tenden Werkmeister voll und ganz gerecht zu werden vermocht 
hatte. Deshalb war es nicht zu verwundern, dass immer neue, 
aber stets schlechtere Kräfte sich demselben zuwendeten. Zwischen 
die ursprünglich leistungsfähigen, rechtschaffenen, zahlungswilligen 
Bauunternehmer drängten sich bald solche, welche in ihrem bis- 
herigen Wirkungskreise verkracht, weniger Vertrauen erweckend, 
oftmals zahlungsunwillig waren und denen es mehr darauf ankam, 
schnell reich, als ihren Gläubigern gerecht zu werden, wofür die 
Baugew.-Ztg. Jahrg. 27 S. 1163, Jahrg. 28 S. 442, Jahrg. 298.932, 
sowie Saale-Ztg. No. 183 vom 14. April 1896 Beispiele liefert. 
Und diese zweifelhaften Existenzen wurden die Schöpfer, Förderer, 
Erhalter der unter den Begriff Bauschwindel zusammenfassbaren 
Abart des modernen Baugeschäftes, weiches allerdings nur in sich 
entwickelnden Grossstädten und Industrieorten einen geeigneten 
Boden für sein Keimen und Wuchern finden kann. Deshalb 
wird es vielfach auch für ausreichend erachtet, Schutzmittel nur 
auf diese zu beschränken, weil blos hier Abhilfe benötigt sei. 
Nur gegen derarte Bauunternehmer soll nach Ansicht Einzelner 
der Kampf sich richten. Aber eben diese verkennen den Sitz, die 
Entstehungsursache, die Verbreitungsmöglichkeit dieses volkswirt- 
schaftlichen, stark wuchernden gemeingefährlichen Krebsschadens,.
	        
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