Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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ihm zukommenden Adelsprädikate übertragen und dass es nicht 
mehr besonderer öffentlich-rechtlicher Normen bedürfe, um dies 
Ergebniss herbei zu führen. Frhr. v. BüLow zieht die Konse- 
quenz seiner Theorie für den Fall der Adoption eines Nicht- 
adeligen durch einen Adeligen dahin, dass, da gemäss & 1754 
B.G.-B. die Annahme an Kindesstatt perfekt werde mit der 
gerichtlichen Bestätigung des Adoptionsvertrages und von da 
ab gemäss $& 1758 a. a. OÖ. das Kind den Familiennamen 
des Annehmenden erhalte, das Adoptivkind nunmehr ohne 
Weiteres adelig geworden sei, während nach Preuss. A. L.-R. 
Il 2 5 684 ein nichtadeliges Adoptivkind den Adel des 
Adoptivvaters erst durch besondere königliche Begnadigung 
erlange. Frhr. v. BüLow erachtet dies Ergebniss für sehr 
bedenklich, da besonders, wo grosse, weitverbreitete Adelsfamilien 
seien, Missbräuche der Adoption lediglich zur Erlangung des 
Adels nicht ausbleiben würden, ohne dass sie wie bisher zu 
verhindern wären. 
Wäre die Ansicht des Frhrn. v. BüLow von dem Begriffe 
„Familiennamen eines Adeligen“ richtig, so würden noch andere, 
bisher nicht dagewesene, eklatante Fälle von Adelserwerb aus dem 
Bürgerlichen Gesetzbuch herzuleiten sein, so der ausserordentlich 
bedenkliche und einen Bruch mit der bisherigen Adelsentwicklung 
nicht nur in Preussen, sondern in Deutschland enthaltende Fall, 
dass das aus dem Fehltritt einer Frauensperson vom Adel her- 
rührende uneheliche Kind adelig sein würde. Denn nach $ 1706 
Abs. 1 B.G.-B. erhält ein uneheliches Kind den Familiennamen 
der Mutter. So ferner der Fall, dass das unehliche Stiefkind 
eines Adeligen durch eine blosse, mit Einwilligung des Kindes 
der Behörde gegenüber vom Stiefvater abgegebene Erklärung den 
Adel des Letzteren erlangen würde ($ 1706 Abs. 2 B. G.-B.). 
Dies würde um so abnormer sein, als hier lediglich der Adel 
von einer Person auf die andere übertragen würde, ohne gleich- 
zeitige Begründung eines Familienstandes zwischen beiden, wäh-
	        
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