Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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wird von keiner Seite bestritten, nur wird bezweifelt, dass der- 
selbe betretbar und verfolgbar sei. REULING ist jedoch so sehr 
von der Richtigkeit seiner Ansicht überzeugt oder richtiger ge- 
sagt voreingenommen, dass er von vornherein sich jeder ein- 
sichtsvollen Erwägung verschliesst in Prüfung erhobener Gegen- 
bedenken sich nicht einlässt und seinen auf kapitalistischen 
Rücksichten entworfenen Plan als Erzeugnis unfehlbarer Weisheit 
verteidigt. Leider wird ihm wohl die Enttäuschung zu Teil 
werden, dass wie so viele seiner Ideen auch diese klanglos zu 
Grabe getragen wird, ohne dass eine einzige Thräne des Schmerzes 
und Bedauerns ihr gezollt wird. 
Das Baugeldamt könnte dagegen die auf dasselbe gesetzten 
Erwartungen befriedigen, d. h. dem Ausfalle eines Bauwerklohn- 
teiles, einigermassen wirksam vorbeugen, wenn nicht gerade von 
derjenigen Stelle, welcher es zu Gute kommen soll, seiner Wirk- 
samkeit fast unüberwindbare Schwierigkeiten entgegengesetzt 
würden. Der Plan dazu geht von einer Seite aus, welche in 
ihrer früheren Stellung als Banksyndikus sich reiche Erfahrungen 
gerade auf diesem Gebiete zu sammeln in der Lage war, er ist 
wohl durchdacht und systematisch gut ausgebildet. Allein insoweit 
wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht, als die Thatsache 
nicht gehörige Würdigung fand, dass die zur Verfügung stehenden 
Baugelder gerade in denjenigen Fällen, worauf es hier ankommt, 
meist die Höhe der wirklichen Baukosten nicht erreichen, indem 
die Baugelddarleiher blos einen mehr oder weniger grossen Bruch- 
teil derselben vorzustrecken pflegen. Wo aber selbst das Bau- 
gelddarlehn die Baukostenhöhe erreicht, dort ist wieder damit zu 
rechnen, dass der Bauherr stets einen Teil davon als Anzahlung 
auf die Baustelle und für seinen eigenen Lebensbedarf verbraucht. 
Denn gerade diejenige Gruppe der Bauunternehmer, deretwegen 
die Einrichtung getroffen werden soll, pflegt sich aus vermögens- 
losen Personen zusammenzusetzen, welche die Mittel zu einem 
redlichen, ihren Neigungen entsprechend meist kostspieligen, Unter- 
halt blos zu besitzen pflegen, wenn und so lange sie bauen. Die 
Werkmeister, mit welchen sie, oder richtiger gesagt, welche mit 
ihnen in Greschäftsverbindung treten, sind meist leistungsschwach,
	        
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