Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Weise, wie es im Konkurse geschieht, eine gleichmässige Aus- 
schüttung der Baugeldmasse durch vorläufige und Schlussverteilung 
erfolgt. Dies würde allerdings die Verlustgefahr verhältnismässig 
gleich auf Baugewerksmeister und Bauhandwerker verteilen. Allein 
wer im Baugeschäft praktische Erfahrungen besitzt, der weiss, 
dass die Schlussrechnung niemals sich mit dem Kostenanschlage 
deckt, vielmehr diesen übersteigende Nachforderungen in der 
Regel erhoben werden, welche doch auch ihre Berücksichtigung 
finden sollen. Demungeachtet lässt sich jedoch erwarten, dass 
auf dieser Grundlage sich werde ein Ausweg finden lassen, den 
Bauwerklohnausfällen wirksam entgegenzutreten. 
Die Bauschöffenämter, welche auf einem Initiativantrage des 
Abgeordneten WALLBRECHT beruhend nach den Beschlüssen des 
Preussischen Abgeordnetenhauses vom 19. Mai 1896 der Staats- 
regierung zur gesetzlichen Einführung empfohlen wurden, gehen 
im wesentlichen von dem Grundgedanken aus, die Bauausführungen 
nicht nur in Rücksicht auf die Bausicherheit und Bauschönheit, 
vielmehr auch auf die Zuverlässigkeit und Zahlungssicherheit des 
Bauherrn einer polizeilichen Kontrolle zu unterstellen. Zu diesen 
Zwecken : sollen Bauschöffenämter als Organe der Polizei ein- 
gerichtet werden. Als Vorsitzender wird ein Verwaltungsbeamter 
gedacht und neben diesem durch die Gemeindebehörden erwählte 
Bauschöffen, deren eine Teil dem Stande der Baugewerksmeister 
entnommen sein muss. Ihnen fällt die Aufgabe zu, den gleich- 
zeitig mit dem Bauerlaubnisgesuche eingereichten Baukosten- 
anschlag auf seine Zulänglichkeit zu prüfen und demnächst zu 
ermitteln bezw. festzustellen, ob die hierfür erforderlichen Geld- 
mittel auch dem Bauherrn zur Verfügung stehen oder er nach 
seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage ausreichende Ge- 
währ dafür bietet, die durch die Bauausführung übernommenen 
Verbindlichkeiten gewissenhaft erfüllen zu können und zu wollen. 
Gewinnt es diese Ueberzeugung, dann erteilt es anstandslos die 
Ermächtigung zur Aushändigung des Bauerlaubnisscheines. Glaubt 
es Zweifel hierein setzen zu dürfen, so hat es die Bauerlaubnis 
zu beanstanden oder von Hinterlegung der Baugelder oder Sicher- 
stellung derselben abhängig. zu machen. Erst nachdem .dieser
	        
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