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Weise, wie es im Konkurse geschieht, eine gleichmässige Aus-
schüttung der Baugeldmasse durch vorläufige und Schlussverteilung
erfolgt. Dies würde allerdings die Verlustgefahr verhältnismässig
gleich auf Baugewerksmeister und Bauhandwerker verteilen. Allein
wer im Baugeschäft praktische Erfahrungen besitzt, der weiss,
dass die Schlussrechnung niemals sich mit dem Kostenanschlage
deckt, vielmehr diesen übersteigende Nachforderungen in der
Regel erhoben werden, welche doch auch ihre Berücksichtigung
finden sollen. Demungeachtet lässt sich jedoch erwarten, dass
auf dieser Grundlage sich werde ein Ausweg finden lassen, den
Bauwerklohnausfällen wirksam entgegenzutreten.
Die Bauschöffenämter, welche auf einem Initiativantrage des
Abgeordneten WALLBRECHT beruhend nach den Beschlüssen des
Preussischen Abgeordnetenhauses vom 19. Mai 1896 der Staats-
regierung zur gesetzlichen Einführung empfohlen wurden, gehen
im wesentlichen von dem Grundgedanken aus, die Bauausführungen
nicht nur in Rücksicht auf die Bausicherheit und Bauschönheit,
vielmehr auch auf die Zuverlässigkeit und Zahlungssicherheit des
Bauherrn einer polizeilichen Kontrolle zu unterstellen. Zu diesen
Zwecken : sollen Bauschöffenämter als Organe der Polizei ein-
gerichtet werden. Als Vorsitzender wird ein Verwaltungsbeamter
gedacht und neben diesem durch die Gemeindebehörden erwählte
Bauschöffen, deren eine Teil dem Stande der Baugewerksmeister
entnommen sein muss. Ihnen fällt die Aufgabe zu, den gleich-
zeitig mit dem Bauerlaubnisgesuche eingereichten Baukosten-
anschlag auf seine Zulänglichkeit zu prüfen und demnächst zu
ermitteln bezw. festzustellen, ob die hierfür erforderlichen Geld-
mittel auch dem Bauherrn zur Verfügung stehen oder er nach
seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage ausreichende Ge-
währ dafür bietet, die durch die Bauausführung übernommenen
Verbindlichkeiten gewissenhaft erfüllen zu können und zu wollen.
Gewinnt es diese Ueberzeugung, dann erteilt es anstandslos die
Ermächtigung zur Aushändigung des Bauerlaubnisscheines. Glaubt
es Zweifel hierein setzen zu dürfen, so hat es die Bauerlaubnis
zu beanstanden oder von Hinterlegung der Baugelder oder Sicher-
stellung derselben abhängig. zu machen. Erst nachdem .dieser