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und die Höhe des Baustellenwerts. Mit der Inangriffnahme des
Baues darf nicht begonnen werden, bevor der Baupolizeibehörde
die Eintragung des Bauvermerks nachgewiesen ist. Es erfolgt
seine Eintragung (8 4) auf Antrag des Eigentümers auf Grund
der Bauerlaubnis und einer Bescheinigung der zuständigen Be-
hörde über die Höhe des Baustellenwertes, infolgedessen auch
die blos einen Teil des Grundstückes bildende Baustelle abzu-
schreiben und als selbständiges Grundstück einzutragen ist, und
dessen Löschung (8 5) auf Grund einer Bescheinigung der Bau-
polizeibehörde, dass vor dem Beginne des Baues die Bauerlaubnis
erloschen oder von dem Bau Abstand genommen ist, sowie $ 9,
wenn bis zum Ablaufe der gemäss $ 6 bei Vollendung des Baues
laufenden Frist zur Anmeldung von Bauforderungen wirksame
Anmeldungen nicht erfolgt bezw. die angemeldeten formgerecht
zurückgenommen sind, endlich (8 12) nach vollständiger Löschung
der Bauhypothek von Amtswegen. Es wird ($ 10) von Amts-
wegen eine als Bauhypothek zu bezeichnende Sicherungshypothek
in Höhe des Gesamtbetrages der angemeldeten Bauforderungen
eingetragen, wenn beim Ablaufe der Frist wirksame Anmel-
dungen vorliegen. Mit ihrer Eintragung entsteht die Hypothek.
Jedem Baugläubiger, dessen Anmeldung bei der Eintragung berück-
sichtigt wurde, steht solche in Höhe des berücksichtigten Betrages
zu, ohne dass es einer Eintragung der einzelnen Gläubiger bedarf.
Jedoch entsteht solche gemäss & 11 für den Gläubiger, welcher
den Werk- oder Dienstvertrag nicht vollständig erfüllte, nur in
Höhe seiner in den Bau verwendeten Leistungen. Auch sieht
& 12 vor, dass ein zu hoch vereinbarter Preis zu Gunsten anderer
Gläubiger auf den üblichen herabgesetzt werden kann. Der Rang
der Baulıypothek gegenüber anderen Rechten bestimmt sich (8$ 15)
nach der Eintragung des Bauvermerks. Doch geht solche im
Falle der Zwangsversteigerung voreingetragenen Rechten in An-
sehung des den eingetragenen Baustellenwert übersteigenden Teiles
des Meistgebotes vor und gewährt auch bei der Zwangsverwaltung
einen Anspruch auf Befriedigung aus dem Zinsertrage, welcher
den mit vier vom Hundert berechneten Jahreszins einer dem Bau-
stellenwerte gleichkommenden Geldschuld übersteigt. Eine vor-