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Aufsätze.
Das Militärstrafverfahren in England.
Von
Dr. ©. H. P. InHüLsen, London.
Bis zum Jahre 1689 — dem Jahre, in welchem das eng-
lische Parlament eine stehende Armee sanktionirte — besass
England nur in Kriegszeiten ein Militärrecht. Man schritt erst
mit Ausbruch des Krieges zur Aushebung von Truppen und be-
durfte daher erst von da ab besonderer Disziplinarvorschriften
oder Kriegsartikel, welche mit dem Friedensschlusse und der
Entlassung der Truppen ihre Geltung wieder verloren. Diese
Kriegsartikel wurden von der Krone oder in ihrem Auftrage von
dem kommandirenden General erlassen, und zwar bis zum Jahre
1803 auf Grund eines Hoheitsrechts, und von da ab auf Grund
einer gesetzlichen Ermächtigung. Viele dieser alten Kriegsartikel
sind der Nachwelt erhalten geblieben; bald sind es Kriegs-
artikel für Feldzüge gegen ausländische Staaten, bald Kriegs-
artikel, welche durch militärische Operationen im Inlande ver-
anlasst wurden. Die ältesten Kriegsartikel, welche vollständig
vorliegen, datiren aus dem Jahre 1385. Es hat Zeiten gegeben,
in welchen Kriegsartikel für die Armee der Krone und besondere
Archiy für öffentliches Recht. XII. 3. 24