Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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2. 1712—1803. Die nach dem Utrechter Frieden erlassene, 
auf Grossbritannien und Irland beschränkte Mutiny Act 1712 
erweiterte die Zahl der Militärdelikte; zur Meuterei und Deser- 
tion traten unsittliche Handlungen, schlechte Führung und Pflicht- 
versäumniss hinzu. Todes- und Verstümmelungsstrafen wurden 
ausgeschlossen; sonstige Lieibesstrafen waren zulässig. Gleichzeitig 
fühlte man das Bedürfniss nach Disziplinarvorschriften für die 
überseeischen Truppen, für welche die Krone nach dem Friedens- 
schlusse keine Kriegsartikel erlassen konnte. Man legte desshalb 
der Krone die gesetzliche Befugniss bei, in den überseeischen 
Besitzungen in derselben Weise, wie in Kriegszeiten, Kriegs- 
artikel zu erlassen und Militärgerichte zu formiren. 1715 er- 
kannte map, dass es auch im Mutterlande weiterer Bestimmungen 
bedurfte, um die Disziplin innerhalb der Truppen aufrecht zu er- 
halten. Eine Befugniss der Krone, in Friedenszeiten im Mutter- 
lande Kriegsartikel zu erlassen, war, wenn sie überhaupt je be- 
standen hatte, jedenfalls mit den Mutiny Acts fortgefallen; letztere 
drohten Strafen an, welche in der fraglichen Zeit nicht aus- 
reichten; und die der Krone für die überseeischen Besitzungen 
beigelegte neue Befugniss war auf die überseeischen Besitzungen 
beschränkt geblieben. Die Mutiny Act 1715 drohte daher von 
Neuem in Grossbritannien und Irland die Todesstrafe an und 
ertheilte ausserdem der Krone die gesetzliche Ermächtigung, 
Kriegsartikel zu erlassen und durch Militärgerichte Strafen zuzu- 
messen. In den folgenden Jahren vereinigte man diese letztere 
Ermächtigung mit der oben gedachten, analogen Ermächtigung 
hinsichtlich der überseeischen Besitzungen und während der Jahre 
1718—1803 haben die Mutiny Acts der Krone die gesetzliche 
Ermächtigung ertheilt, sowohl in den überseeischen Besitzungen, 
wie im Mutterlande Kriegsartikel zu erlassen und durch Militär- 
gerichte Strafen zuzumessen. Im Gegensatz zu den kraft Hoheits- 
rechts erlassenen Kriegsartikeln waren die auf Grund gesetzlicher 
Ermächtigung erlassenen Kriegsartikel sowohl im Kriege, wie im
	        
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