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nicht ableiten lässt und dem Flicken aus fremdem Stoffe auf
einem Kleide gleicht; aber es ist damit kein Grund gegeben, für
verwandte Fälle — z. B. hier den der Theilnahme Bevor-
mundeter am Verfahren — denselben Satz aufzustellen. Hier
hat vielmehr die richtigere Beurtheilung der Sache ihren Platz;
denn „quod contra rationem juris receptum est, non est produ-
cendum ad consequentias“! Und sie darf um so mehr ihr Recht
geltend machen, als es sich, wie schon bemerkt, nicht um Aus-
legung eines geschlossenen, scharf durchdachten Gesetzeswerkes
handelt, sondern um eine stückweise entstandene, aus den
jeweilig erkannten Bedürfnissen sich entwickelnde Gesetzgebung,
in der, wie HOLZAPFEL a. a. OÖ. S. V mit Recht sagt, die „eivi-
listischen Keime nur embryonal* vorhanden waren. Und wenn
man schliesslich für die hier vertretene Meinung noch geltend
machen kann, dass der als juristische Parallele zu betrachtende
Bestätigungsbescheid des Zwangsvergleichs im Konkurs-
verfahren oder auch nur die Zustimmung eines Vormundes zu
Letzterem ebensowenig, nach richtiger Ansicht, der vormund-
schafts-gerichtlichen Genehmigung bedarf?, so wird man den
Zweifel an dem Ausgangspunkte einer solchen Ansicht be-
greiflich finden. —
Der Hinweis auf dieses Gegenstück des Verkoppelungsrezesses
führt mich auf das früher Gesagte zurück, zu der Prüfung seiner
rechtlichen Natur. Sie soll die Aufgabe des nächsten Ab-
schnittes dieser Abhandlung (I) sein und ist, obwohl sie sich
aus einem sogleich zu erwähnenden Grunde nur in knappen
Grenzen zu bewegen braucht, doch die unentbehrliche Unterlage
für die Beantwortung der an die Spitze gestellten Frage, ob der
® Eccıus, Preuss. Privatr. Bd. I S. 817 Anm. 2; vgl. darüber das Nähere
später. Wenn die Bremer Vormundschaftsordnung, wie ich in meinen oben
angeführten Erläuterungen (Anm. 22 zu S. 42) mitgetheilt habe, das Gegen-
theil anordnet, so liegt die Sache ähnlich, wie bei den eben citierten preussi-
schen Gesetzen von 1857 und 1872. Der Gesetzgeber könnte ja auch für
das Verkoppelungsverfahren das Gleiche bestimmen!