Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Stande des Vaters und den damit verknüpften Rechten und Vor- 
zügen nicht theilnehmen (vgl. STOoBBe, $ 257 Note 21 und Entsch. 
des Reichsgerichts Bd. 38 S. 203). Trotzdem sind sie per sub- 
sequens matrimonium legitimirt, also den ehelichen Kindern gleich- 
gestellt und vollbürtige Geschwister der nach der Kopulation ge- 
borenen adeligen Kinder der früheren Konkubine, und führen auch 
ebenfalls den väterlichen Familiennamen. 
Ersitzung des Adels gestattet das A.L.-R. II 9 8 19, 
während es von Ersitzung eines Namens nichts sagt. 
Verlust des Adels trat nach A.L.-R. II 9 88 81, 82 
früher bei Betreibung eines Handwerks oder bei Führung einer 
„unehrbaren* Lebensart ein, ebenso nach REYSCHER a. a. 0. 
8 195 in Württemberg in Folge Ergreifung eines mit der Standes- 
sitte unvereinbaren (rewerbes, während in Bayern nach dem noch 
heute geltenden $ 21 des Adelsedikts durch Betreibung eines 
Handwerks und gewisser anderer Beschäftigungen der Adel 
suspendirt wird. Der Name bleibt bei Suspension bezw. Ver- 
lust des Adels derselbe wie vordem, nur der Adelsgebrauch ist 
untersagt. Die Kinder anlangend sagt das Preussische Recht 
zwar Nichts ausdrücklich darüber, dass die vor dem Adelsverlust 
erzeugten Kinder adelig bleiben, da es aber auch nicht davon 
spricht, dass sie mit dem Vater den Adel verlieren und sie ge- 
mäss 8 3 II A. L.-R. schon durch die Erzeugung in der voll- 
gültigen Ehe eines adeligen Vaters den Adel erworben haben, 
so bleiben sie adelig. Auch die während der Adelssuspension 
des bayerischen Rechts geborenen Kinder sind adelig ($ 21 
Abs. 2 cit.), wenn sie nicht ebenfalls die den Adel suspendirende 
Beschäftigung betreiben. 
Verlust des Adels als Straffolge kannte ferner das A. L.-R. 
(II 88 91, 92 und II 20) bei Verurtheilung wegen grober Ver- 
brechen, ferner das Badische VI. Konstitutionsedikt vom 4. Juni 
1808 $ 21 e—g, das Bayerische Strafgesetzbuch vom 16. Mai 
1813 Art. 23, das Württembergische Strafgesetzbuch vom 1. Sept.
	        
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