Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

rechts zwischen Namen und Adelsprädikat enthalten die 85 1393fg. 
II 20 A. L.-R. 
Beachtsam für die Frage, ob das Adelszeichen Theil des 
Familiennamens sei, erscheint auch der Umstand, dass die Adels- 
prädikate regelmässig adäquate Bezeichnungen in den Sprachen der- 
jenigen fremden Nationen finden, welche den Adel als ein auch 
bei ihnen heimisches Institut kennen. So findet „Ritter“ seine 
Uebersetzung in chevalier, cavaliere, knight, „Graf“ in comte 
conte, earl, „Herzog“ in duc, duca, duke und das einfache „von“ 
in de, di und of. Dagegen kommt nicht nur der Familienname, 
sondern auch der Vorname des Angehörigen der einen Nation 
meist unverändert, jedenfalls unübersetzt, in der Sprache der 
andern zum Ausdruck. Man denke z. B. an Namen wie Camillo 
(avour, Marco Minghetti, Jules Favre, L&on Gambetta, William 
Shakespeare, Charles Dickens. Andererseits, wie um drastisch 
zu erweisen, dass das Adelszeichen lediglich das Zeichen der Zu- 
gehörigkeit zu einer Kategorie, einer Gesellschaftsklasse, im Gegen- 
satze zu dem Namen, der unveränderlichen Bezeichnung eines 
Individuums ist, werden bei uns einzelne ausländische Adels- 
bezeichnungen wie Baron und Komtesse gleichwerthig und unter- 
schiedslos mit den entsprechenden einheimischen angewendet. 
Aus alledem ergiebt sich, dass nach Allgemeinem Landrecht 
wie nach dem Rechte anderer deutscher Staaten, insbesondere 
auch nach dem Gemeinen Rechte, das Adelsprädikat etwas Be- 
wegliches, entsprechend der Wandelbarkeit des Standes des damit 
Versehenen Veränderliches, vom Namen Trennbares, für die Fa- 
milienzugehörigkeit nicht Kennzeichnendes ist und damit ganz der 
Bedeutung eines Standesabzeichens entspricht, während der dem 
Adelsprädikat folgende Zuname die Familienzugehörigkeit des 
Einzelnen ausdrückt, desshalb unverzichtbar und so lange als die 
Familienzugehörigkeit nicht, z. B. durch Heirath seitens einer 
Frau oder durch Adoption seitens des Adoptivkindes, eine Aende- 
rung erfährt, regelmässig unveränderlich ist.
	        
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