Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Der Familienname eines Adeligen unterscheidet sich dem- 
nach an sich nicht von dem eines Nichtadeligen, ein Adeliger 
giebt daher seinen Familiennamen vollständig an durch Angabe 
des Zunamens unter Fortlassung des Adelszeichens. Demgemäss 
kontrasignirt z. B. der Grosskanzler von Carmer das Publikations- 
patent zum Allgemeinen Landrecht durchaus korrekt mit seinem 
Familiennamen, indem er blos Carmer zeichnet. Ebenso ist das 
Edikt vom 20. Okt. 1798 (G.-S. von 1816 S. 7) mit Schulenburg, 
Goldbeck, Haugwitz korrekt gegengezeichnet, obwohl alle drei 
Minister von Adel waren. Daher ist auch dem Erforderniss der 
Vollziehung einer rechtsgeschäftlichen Urkunde durch Namens- 
unterschrift seitens eines Adeligen genügt, wenn er nur seinen 
Zunamen ohne Adelsprädikat unter die Urkunde setzt (vgl. die 
Fälle in$ 116 15 A.-L.-R. — 88 126, 129, 2231 No. 2 B. G.-B.). 
Und wie der Historiker, z. B. HEINRICH v. TREITSCHKE, DROYSEN, 
adelige Personen häufig nur mit dem Zunamen ohne Adelsprä- 
dikat und damit vollständig nennt, so benennt auch das Volk 
seine Helden adeligen Standes richtig bei ihrem Familiennamen, 
wenn es sie einfach: Blücher, Stein, Schiller, Goethe, Moltke, 
Bismarck nennt!?., 
Dass durch dies Ergebniss keineswegs der Anspruch eines 
jeden Adeligen Dritten gegenüber, mit der ihm zukommenden 
Titulatur benannt zu werden, alterirt wird und dass sogar in 
der Ausserachtlassung seines Rechts auf das Adelsprädikat eine 
Beleidigung im Sinne des $ 185 R.-Str.-G.-B. liegen kann, ist 
offenbar. Jeder Titulirte hat ein Recht auf die ihm zu- 
kommende, in der Titulatur liegende Ehrung, gleichviel, ob die 
Titulatur ihm von Amtswegen oder von Geburtswegen zusteht. 
Ebensowenig beeinträchtigt dies Ergebniss die Anwendung des 
$ 12 B.G.-B. zum Schutze eines Adeligen gegen Jemanden, der 
i2 Korrekt ist daher auch der Titel der vom Grafen S. DoHna ver- 
fassten Schrift über die gräflich Dohna’sche Familie: Die Dohna’s. Aufzeich- 
nungen über die Vergangenheit der Familie Dohna.
	        
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