Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Diese Vorrichtungen sind keine Erfindung der Neuzeit, wie 
man vielleicht daraus schliessen könnte, dass sie erst in jüngster 
Zeit eine so mannigfache Verwendung gefunden haben: Schon 
im dritten Jahrhundert vor Christus hat nämlich der Alexandriner 
Heron für einen Tempel einen Automaten, — den sog. Herons- 
brunnen — konstruirt, welcher gegen Einwurf eines freilich 
ziemlich beträchtlichen Geldstückes — 5 Drachmen — Weih- 
wasser spendete. Eine Seltenheit und ein wahres Kunstwerk 
war für jene Zeiten der Automat des hellenischen Mathematikers. 
Heutzutage ist er eine alltägliche Erscheinung und hat dank 
seiner Verwendbarkeit im praktischen Leben als Substitut von 
Menschenkraft und Menschenarbeit eine grosse Zukunft vor sich. 
Welch ungeheure Ausdehnung und praktische Verwendung 
der Automat heute schon erlangt hat, können wir an der Hand 
einiger Zahlen veranschaulichen, welche die Direktion der „Gesell- 
schaft für automatischen Verkauf in Berlin“ bekannt ge- 
geben hat. 
Danach verkaufen einzelne Apparate auf dem Bahnhof 
Friedrichstrasse durchschnittlich 12000 Fahrkarten täglich, an 
einzelnen verkehrsreichen Tagen auch noch mehr. Im zoologischen 
Garten bringen es die Automaten auf 8000 Verkäufe täglich. 
Der Verkehr auf der Stadtbahn in Berlin liesse sich ohne Auto- 
maten kaum noch denken. Der Automat ist natürlich auch 
zahlreichen Betrügereien ausgesetzt, doch kommt trotz. seiner 
ungeheuren Ausdehnung auf 11000 Verkäufe nur eine Störung 
vor. Da im ganzen aber 25000 derartige Störungen jährlich 
vorkommen, so beträgt die Zahl der jährlich durch die Auto- 
maten der Gesellschaft in Berlin vermittelten Verkäufe 275 Mil- 
lionen! 
Automatenrecht S. 11, erwähnt derartige Vorrichtungen zum unentgeltlichen 
Verteilen von Annoncen u. s. w. Diese stehen indessen dann schon auf einer 
Stufe mit einer ganzen, grossen Reihe anderer Apparate, wie z. B. mit einer 
Turmuhr, einem automatischen Thürschliesser u. a. m.
	        
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