Strafrechtliche und strafprozessualische Reformen
in England‘.
Mitgeteilt von
Dr. ©. H. P. InhüLsen, London.
Die vorjährige Parlamentssession hat strafrechtlich recht wenig
Neues gebracht. Die Court of Criminal Appeal Bill (vergl. Archiv,
Bd. XII, 1896, 8. 62 ff.) ist nach der ersten Lesung im Unterhause
nicht wieder erwähnt worden. Die Evidence in Criminal Cases
Bill (eod. 8. 56) gelangte an das Unterhaus und wurde dort von
der Regierung zurückgezogen, ohne dass irgend welche Beratung
stattgefunden hatte. Das gleiche Schicksal hatte ein ebenfalls
vom Oberhause angenommener Gesetzentwurf, welcher dem Polizei-
richter erweiterte Befugnisse hinsichtlich der Verurteilung jugend-
licher Verbrecher zur körperlichen Züchtigung zu geben beab-
sichtigte. Gesetzeskraft erlangten folgende drei Massregeln:
1. die Burglary Act 1896; 2. die Quarter Sessions (London) Act
1896; und 3. die Larceny Act 1896. Die ersten beiden Gesetze
haben für das Ausland sehr wenig Interesse. Die Burglary Act
1896 ermöglicht es dem Polizeirichter, leichte Fälle von Burglary
(Einbruch zur Nachtzeit), statt an die Assisengerichte, an die
Quartalsitzungen der Polizeirichter zu verweisen. Die Quarter
Sessions (London) Act 1896 bestimmt zunächst, in welchen Fällen
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende pensioniert werden
! S. den I. Beitrag im XII. Bd. S. 44fg. dieses Archivs.
Archiv für Öffentliches Recht. XII. 1. 6