892 —
können, und fixiert die Maximalhöhe der Pensionen auf zwei Drittel
der Gehälter, welche zur Zeit Mk. 40000 bezw. Mk. 30000 betragen.
Dasselbe Gesetz verordnet sodann, dass in Behinderungsfällen
des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden Advokaten,
welche mindestens 10 Jahre praktiziert haben, mit der Wahrneh-
mung der Geschäfte gegen eine Remuneration von Mk. 105 pro
Tag beauftragt werden können, und endlich, dass Vorsitzende,
wie stellvertretende Vorsitzende je einen Hülfsarbeiter anstellen
dürfen, für welche ein Gehalt von Mk. 5000 bezw. Mk. 3000 auf-
geworfen wird. Abgesehen von den Gehaltsziffern hat das Gesetz
für Deutschland kein Interesse. Anders liegt die Sache mit dem
dritten Gesetze, der Larceny Act 1896, über deren Entstehung
das Oktober-Heft de 1896, S. 45, zu vergleichen ist. Das Gesetz
lässt sich etwa, wie folgt, wiedergeben:
8 1. 1. Eine Person, welche, ohne rechtlich zulässige Ent-
schuldigung, ausserhalb des Vereinigten Königreichs gestohlene
Vermögensstücke in Empfang nimmt oder in ihrem Besitz hat,
wissend, dass diese Vermögensstücke gestohlen sind, wird mit
Zuchthaus von 3—7 Jahren oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
mit oder ohne harte Arbeit bestraft. Die Strafverfolgung kann
in jeder Grafschaft und an jedem Orte eingeleitet werden, wo sie
die Vermögensstücke hat oder gehabt hat.
2. Vermögensstücke gelten im Sinne dieses Paragraphen
als gestohlen, falls dieselben unter derartigen Umständen genommen,
erpresst, erlangt, unterschlagen, konvertiert oder abgesetzt wurden,
dass falls die Handlung im Vereinigten Königreich begangen wäre,
der Thäter sich nach dem jeweiligen Rechte des Vereinigten
Königreichs einer im ordentlichen Verfahren verfolgbaren, straf-
baren Handlung schuldig gemacht haben würde.
3. Eine strafbare Handlung auf Grund dieses Paragraphen ist
eine Felony bezw. eine Misdemeanour, je nachdem die ausserhalb
des Vereinigten Königreichs begangene Handlung, falls in England
oder Irland begangen, eine Felony oder Misdemeanour sein würde,