Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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verfahren in England nur dann zulässig ist, falls das uneheliche 
“ Kind im Inlande geboren wurde. 
Ebenso spärlich floss im Jahre 1896 die zweite, Recht er- 
zeugende Quelle, die Judikatur. Zufolge einer bekannten, alt- 
hergebrachten englischen Beweisregel können für, wie gegen einen 
Angeklagten Aeusserungen dritter Personen, einschliesslich der 
verletzten Person, nicht zum Beweise benutzt werden, z. B. dürfen 
den Geschworenen nicht Aeusserungen vorgeführt werden, welche 
die verletzte Person nach der That einem Polizeibeamten gegen- 
über fallen liess. Von dieser Regel gestattete man bereits seit 
längerer Zeit insofern ein Ausweichen, als im Falle der Notzucht 
der Anklägerin die Frage vorgelegt werden durfte, ob sie sofort 
nach der That Anzeige erstattet habe, und an wen die Anzeige 
erstattet sei, und insofern als dann der Empfänger der Anzeige 
über die Richtigkeit der Antworten der Anklägerin vernommen 
werden konnte. Zuweilen liess das Gericht sogar zu, dass der 
Empfänger der Anzeige gefragt wurde, ob die Anzeige gegen den 
Angeklagten erstattet sei, oder man erlaubte wenigstens die 
weitere Frage „Was thaten Sie auf die Anzeige hin?“, worauf 
dann die Antwort erging: „Ich verhaftete den Angeklagten.“ Der 
Court for Crown Cases Reserved hat im vergangenen Jahre in 
einer Strafsache wegen Notzucht entschieden, dass der Empfänger 
der ersten Anzeige über sämtliche Aeusserungen vernommen 
werden darf, welche die Anklägerin ihm gegenüber machte. Be- 
gründet wird diese Entscheidung damit, dass zur Feststellung der 
Glaubwürdigkeit der Aussagen der Anklägerin in der mündlichen 
Hauptverhandlung eine Beweisaufnahme über ihre Aeusserungen 
bei Gelegenheit der ersten Anzeige von Bedeutung ist. 
Die diesjährige Parlamentssession, welche Ende Januar ihren 
Anfang nahm und zur Zeit ihrem Ende entgegengeht, scheint 
gleichfalls ohne besondere Früchte auf strafrechtlichem Gebiete 
zu verlaufen. Die Law of Evidence (Criminal Cases) Bill (vergl. 
Archiv, Bd. XII, 1896, S. 56) wurde am 29. Januar dem Unter-
	        
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