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einer Verfügung zu zerlegen, so dass danach verschiedene Be-
hörden zuständig würden, jetzt gerade unvermeidlich wird, wie
sich an der Hand der oben gegebenen Beispiele leicht zeigen lässt.
Wird eine Wohnung auf ihren gesundheitlichen Zustand
(oben 1) oder eine Kostgängerwohnung auf ihre Bewohnbarkeit
(oben 8) besichtigt, so hat die allgemeine Polizei wegen aller
übrigen Mängel, die Baupolizeibehörde aber wegen der bauliche
Vornahmen nach sich ziehenden Mängel einzuschreiten.
Wird Wasser auf die Strasse abgeleitet, so muss, wenn das
Zweigsiel etwa verstopft ist, die allgemeine Polizei, wenn das Siel
schadhaft ist, die Baupolizei die Verfügung erlassen (oben 2—3).
Theatersäle und Versammlungsräume sind von der Sicherheits-
polizei darauf hin zu revidieren, ob die Notlampe vorhanden ist
oder brennt, ob die Notausgänge geöffnet sind, ob das etwa
erforderliche Feuerwehrpersonal vorhanden ist, ob die Gänge
nicht durch Stühle etc. versetzt sind; sowie es sich um eine
Mangelhaftigkeit der Gas- oder Wasserleitung handelt, hat aber
die Baupolizei die erforderlichen Andordnungen zu trefien (oben
7, 10); der gleiche Unterschied tritt bei der Aeusserung auf
Grund des $ 33 R.-Gew.-O. ein (oben 17).
Die Verstopfung einer Dachrinne verhindert die Strassen-
polizei, die Schadhaftigkeit die Baupolizei (oben 9).
Ist eine Abortgrube überfüllt, so wird dies von der (fesund-
heitspolizei gerügt, ist sie oder ihre Bedeckung schadhaft, so fällt
dies der Baupolizei zu (oben 11).
Bei der Feuerschau hat die Sicherheitspolizei alles zu be-
seitigen, was daran durch gefährliches Lagern oder Aufstellen
von Gegenständen Bedenken erregt, die Baupolizei alles, was mit
dem Bauwerk zusammenhängt (oben 13).
Entsprechend wird die Beaufsichtigung der Lager von Mineral-
ölen (oben 14) und von Sprengstoffen (oben 15) zwischen der
Sicherheitspolizei und der Baupolizei geteilt.
Auch die Verfügungen zum Schutz der gewerblichen Arbeiter
werden entsprechend geteilt werden müssen (oben 16).
Wo nun den verschiedenen Zweigen der Polizeiverwaltung
verschiedene Organe zur Verfügung stehen, muss sich das