Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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auf $ 6 verwiesen; der Fehler ist dadurch entstanden, dass vom 
Reichstage des Norddeutschen Bundes in den Entwurf ein neuer 
Paragraph eingeschoben und dadurch & 5 des Entwurfs zum 8 6 
gemacht wurde, wobei man jedoch übersah, die Verweisung ent- 
sprechend zu ändern®. — Auf gleiche Weise ist die irrige Ver- 
weisung in Art. 18 3 No. 7 des Gesetzes wegen Abänderung 
des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen 
Schutzgebiete, vom 15. März 1888 auf No. 3 statt auf No. 4 
entstanden; durch die Reichtagskommission wurde zwischen No. 2 
und 3 des Entwurfs eine neue No. 3 eingeschoben, dadurch die 
bisherige No. 3 zur No. 4 gemacht, die entsprechende Aenderung 
des Citats aber unterlassen? — In der Oivilprozessordnung finden 
sich zwei Redaktionsversehen. Im 8 756 Abs. 1 ist fälschlich 
statt auf 8 37 auf 8 36 verwiesen, ein Fehler, der sich bereits 
im zweiten Entwurfe der Civilprozessordnung findet und dadurch 
entstanden ist, dass zwar die Numerirung der Paragraphen des 
ersten Entwurfs geändert, die Aenderung des der Numerirung 
des ersten Entwurfs entsprechenden Citats aber aus Versehen 
unterlassen wurde!°, Für Preussen wurde übrigens die Wir- 
kung dieses Redaktionsversehens beseitigt durch das Gesetz vom 
4. März 1879, indem der gerade mit Rücksicht auf das in & 756 
C.-P.-O. vorgekommene Versehen in das Gesetz aufgenommene 
S 4 den $ 37 C.-P.-O. inhaltlich wiedergiebt!!. Im 8 431 
Ö.-P.-O. steht in Folge eines Redaktionsversehens das der Ter- 
minologie der Civilprozessordnung völlig fremde Wort „Eides- 
form“ statt „Eidesnorm“. Die fragliche Bestimmung („Auch 
® Vgl. Drucksachen des Reichstags des Nordd. Bundes, 1. Legislaturp. 
Session 1867, Aktenst. No. 49, 109, 147. 
® Vgl. Drucksachen des Reichstags, 7. Legislaturp. II. Session 1887/88, 
Aktenst. No. 72, 146, 186, 203. 
10 Vgl. Gaupp, Komm. zur C.-P.-O. Anm. zu $ 756; v. BüLow in Rassow- 
Küntzel Bd. XXIII S. 290. 
!! Vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, Anl. zu den Verhandl. des 
Abgeordn.-Hauses 1878/79, Aktenst. No. 48.
	        
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