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Die falschen Citate in $ 10 Abs. 4, $ 15 No. 5 und $& 31
Abs. 1 hatten der Beschlussfassung der Kammern unterlegen und
entsprachen der damaligen, nicht aber der „bei der schliesslichen
Zusammenstellung der Paragraphen“ veränderten Numerirung ®®.
Das falsche Citat im 8 36 war in dem den Kammerverhand-
lungen zu Grunde liegenden Entwurfe noch gar nicht enthalten
gewesen *°.
Die gleiche Anzahl falscher Verweisungen wie in dem letzt-
erwähnten Falle findet sich in dem Elsass-Lothringischen Gesetze,
betreffend die Ausführung der Civilprozessordnung, der Konkurs-
ordnung und der Strafprozessordnung, vom 8. Juli 1879. Die
im Gresetzblatte für Elass-Lothringen von 1879 (S. 80) ohne Unter-
schrift veröffentlichte Berichtigung lautet:
„In dem in No. 11 des Gesetzblatts für Elsass-Lothringen
für 1879 abgedruckten Gesetze, betreffend die Ausführung der
Civilprozessordnung, der Konkursordnung und der Strafprozess-
ordnung, vom 8, Juli 1879 (S. 67) muss es heissen:
in & 23 Zeile 3: 8 20 statt: $ 21,
in & 37 letzte Zeile: $ 34 statt: & 35,
in & 39 vorletzte Zeile: $ 40 statt: 5 41,
in & 41 erste Zeile: $ 39 statt: $ 40.
Die Fehler sind dadurch entstanden, dass die Kommission
des Liandesausschusses einen Paragraphen gestrichen und dem-
gemäss die folgenden Paragraphenzahlen um eine Ziffer zurück-
gerückt, es jedoch unterlassen hatte, die Verweisungen ent-
sprechend zu ändern. In dieser fehlerhaften Fassung ist das
Gesetz in zweiter und dritter Lesung vom Landesausschuss an-
® Vg]. 1. bezgl. $ 10 Abs. 4 Beil. zu den Protok. der zweiten Kammer
1861/63, S. Y965ff., Protok. der zweiten Kammer 1861/68, 8. 700ff.; 2. bezgl.
$ 15 No. 5 Beil. S. 581ff., 955 f., 4öbft., Regierungsblatt 1863 S. 439 ff.;
8. bezgl. $ 31 Abs. 1 Beil. zu den Protok. der zweiten Kammer 1861/63,
S. 937 8 28, Protok. der zweiten Kammer 1861/63, S. 700f.
“ Vgl. Beil. S. 58öff. $ 31, S. Ybbff. $ 31; Protok. 8. 700ff. $ 81.