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tigen Waare unter der Voraussetzung der vorgeschriebenen
Kontrole des Transports (oder der Lagerung) und des Wieder-
AUSgangs.
Die Auffassung, dass bei der Waarendurchfuhr eine Zoll-
pflicht überhaupt nicht zur Entstehung komme, wenn die Waare
vom Augenblicke ihres Eintritts in das Zollgebiet bis zum Ver-
lassen desselben unter Zollkontrole verbleibe*, scheint mir nicht
zutrefiend.. Was die dingliche Zollpflicht anlangt, so wird ihre
Existenz gerade durch die Zollkontrolen bewiesen *°* und für den
Fall der Niederlegung in öffentlicher Niederlage überdies in
S 100 V.-Z.-G. ausdrücklich ausgesprochen. Aber auch der
persönliche Zollanspruch wird mit der Erreichung des Grenzzoll-
amts existent und bei der Abfertigung auf Begleitschein, Nieder-
legung in privater Niederlage oder Kontirung lediglich dem Zoll-
schuldner gestundet (88 51, 108 V.-Z.-G.). Daher ist dieser
zur Sicherheitsleistung verbunden ($ 45 V.-2.-G.)‘” und bei
Untergang oder Verderb der Waare während des Transports
oder während der Lagerung kann ein Anspruch auf Zollbefrei-
ung in keinem Falle geltend gemacht werden. Lediglich aus
Rücksichten der Billigkeit wird unter gewissen Voraussetzungen
ein Zollnachlass zugestanden”. Die Zollansprüche entstehen mit
allen Wirkungen bei Ueberschreitung der Grenze bezw. Erreichung
48 LaBanD a. 8.0.8 121 Ziff. Il.
4% Wie dies auch von Lasann wiederholt hervorgehoben wird: vgl.
a. a. O0. $ 121 Ziff. II S. 940, Ziff. IV S. 945.
“ Vgl. auch Pritvatlager-Regulativ $ 4 Abs. 4; Konten-Regulativ $ 5;
8 5 Ziff. 6 Zolltarif-G.
so88 47, 48 V.-2.-G., $ 20 Privatl.-Regul. (vgl. unten 8. 197 N. 59).
A.M. v. Mayr a.2.0,$.950 8 13. — Die Bestimmung des $ 9 V.-2.-G., nach
welcher bei der Verzollung der auf Begleitschein I oder zu Niederlagen abge-
fertigten Güter die zur Zeit der Verzollung (nicht des Eingangs) gültigen Tarif-
sätze anzuwenden sind, ist nach Obigem eine Anomalie nnd beweist nicht die
suspensive Bedingtheit der Zollpflicht. Zutreffend HAvaEnstEin a. a. O. Anm.
2 zuß9 V.-Z.-G. Vgl. auch $ 1 Ziff. 2 des Weinlager-Regulativs (Centralblatt
für das Deutsche Reich von 1888 8. 263).