Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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kenntnissquelle, aus der Vernunft, einen besseren und den richtigen 
Staat aufzubauen. PUFENDORF selbst hatte sich noch nicht damit 
begnügt, das Bestehende einfach zu ignoriren und sich nur mit 
dem Rezepte für das, was sein soll, zu beschäftigen. Um dar- 
zuthun, dass das Deutschland seiner Zeit ein monstrum sei, zeigte 
er, wie es durch seine geschichtliche Entwicklung zum monstrum 
wurde. Da er erkannte, wie die Parteiungen und die Reibungen 
der politischen Machtfaktoren Deutschlands die Schäden seiner 
monströsen Verfassung verstärkten, berücksichtigt er eingehend 
die Parteien und Machtverhältnisse innerhalb Deutschlands: ihm 
ist es „Thorheit, ohne Kenntniss der Politik sich an die Be- 
arbeitung des Staatsrechtes zu machen“. Er macht wohl „eigene 
Vorschläge“, aber er vereinigt noch historische Begründung, 
politische Individualisirung und rationelle Konstruktion und Kate- 
gorisirung. 
Die nach ihm daran gingen, sich mit der Wissenschaft vom 
Staate zu beschäftigen, erachteten sich — ob mit klarem Bewusst- 
sein oder nicht, ist nicht entscheidend — der von PUFENDORF bereits 
gegebenen Begründung überhoben: ihnen kam es nunmehr darauf 
an, das auszusprechen, was ihrer Ansicht nach sein sollte, ihre 
Staatssysteme aus der einzig ergiebigen Erkenntnissquelle, der 
Vernunft, abzuleiten, nachdem aus dem, dem Ohaos ähnlichen 
monstrum des Gewordenen kein Weg zu dem Vernünftigen und 
durch die Vernunft an sich als richtig Erkennbaren führte oder 
doch ihnen zu führen schien. Sie wandten sich demnach, während 
zu Beginn der Staatswissenschaft noch Geschichte und Politik 
mit in den Rahmen der Wissenschaft vom Staate einbezogen wur- 
den, lediglich der logischen Behandlung derselben, der Systematik, 
zu. Nur freilich, dass sie nicht Staatsrecht, nicht das positiv im 
Staate geltende Recht, behandelten, sondern lediglich apriorische 
und daher zum namhaften Theil höchst subjektive Systeme für 
Staatsrecht ausgaben — wir haben gesehen, wieso das kam. Von 
Leisenıtz, Tuomasıus, WoLF und Kant bis HEGEL, ROTTECK
	        
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