Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden 
Theile sich sofort zu unterwerfen haben.“ 
Zunächst muss, bei dem engen Zusammenhange, in welchem 
Art. 76 Abs. 1 R.-V. und Art. 11 der Deutschen Bundesakte stehen, 
der Umstand, dass in Art. 11 gleichfalls der Ausdruck „Bundes- 
glied“ steht, als eine Unterstützung der Ansicht angesehen werden, 
dass auch in Art. 76 Abs. 1R.-V. für „Bundesstaat“ zu setzen 
ist: „Bundesglied“, 
Weiter muss aber bei dem engen Zusammenhange zwischen 
Art. 76 Abs. 1 R.-V. und Art. 11 der Bundesakte noch geprüft 
werden, ob aus der Zeit des Deutschen Bundes ein Fall vorliegt, 
in welchem die Bundesversammlung die Entscheidung durch die 
Bundesausträgalinstanz bewirkt hat, obwohl es sich um Streitig- 
keiten handelte nicht zwischen zwei Bundesstaaten, sondern zwischen 
einem Bundesstaate auf der einen Seite und einem Bundesfürsten 
auf der anderen Seite, jedoch nicht in des letzteren Eigenschaft 
als Souverän eines Bundesstaates, sondern in seiner Eigenschaft 
als Agnat des in dem gegnerischen Bundesstaate regierenden 
Hauses. Ein solcher Fall ist nun in der That vorhanden und 
zwar ist es merkwürdiger Weise auch der damalige Fürst von 
Schaumburg-Lippe, der mit dem Fürstenthume Lippe im Streite lag. 
Der Fall ist folgender!!. Als im Jahre 1709 die paragiirte 
Nebenlinie des Lippischen Hauses: Lippe-Brake erloschen war, 
behauptete der regierende Graf zur Lippe, Anspruch auf das 
gesammte erledigte brakische Paragium zu haben, während die 
beiden Speziallinien zu Bückeburg und Alverdissen auf Grund des 
Testamentes Simon’s VI. die Hälfte dieses Paragiums für sich in 
Anspruch nahmen. Der weitere Fortgang und das Ende dieses 
11 y, LEONHARDI, Das Austrägalverfahren des deutschen Bundes, Frank- 
furt a. M. 1830, Bd. IS.383 ff, Bd. II S. 224ff.; Schutze, Hausgesetze, Bd.II 
S. 135f. und 144. Die zwischen den fürstlichen Häusern Lippe und Schaum- 
burg-Lippe obwaltenden zur austrägalgerichtlichen Entscheidung verwiesenen 
Streitigkeiten. Aktenmässig dargestellt. Lemgo 1884.
	        
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