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erwägungen, historisirender und rationalisirender Streiflichter sub-
jektiv erörterte.
Aber die durch die Schule der juristischen Methode ge-
gangene allgemeine Politik kann sich vor Augen halten, dass
ebenso, wie „kraft der innerhalb gewisser Grenzen gleichen An-
lagen namentlich der Kulturvölker und der Gleichheit der staat-
lichen Ziele sich in der Struktur der verschiedenen Staaten
konstante Formen nachweisen lassen“ ?®, die Gleichheit der An-
lagen und Ziele auch bei jenen Faktoren des Staatslebens
konstante Formen auffinden lassen muss, durch welche alles,
was Recht wurde, vorber in irgend einer Weise hindurch ge-
gangen sein musste®*, und welche die das Staatsleben formenden
und bewegenden Kräfte®® sind: bei den politischen Parteien.
Auch die Betrachtung der politischen Parteien, ihrer Bestre-
bungen und ihrer Entwicklung gestattet die Auffindung von all-
gemeinen Prinzipien und Begriffen. Auch die in den einzelnen
Staaten lebendigen Kräfte sind vermöge’ der Gleichheit der Ver-
hältnisse, der kulturellen und wirthschaftlichen Entwicklung
parallel und demnach zusammenfassender, begrifflicher Erkennt-
niss fähig, und die Aufsuchung der Kräfte, welche die einzelnen
Rechtsnormen und Institute gestaltet haben, ihre begriffliche Zu-
sammenfassung und plastische Darstellung ist zur Erkenntniss
des Ganzen ebenso nothwendig und erspriesslich, als die Dar-
stellung der Ergebnisse dieser Kräfte, des positiven Rechtes; und
ebenso ist die Betrachtung -der geschichtlichen Entwicklung der
politischen Parteien gleich bedeutsam, wie die Entwicklungs-
geschichte der einzelnen Rechtsinstitute.
Wenn in diesem Sinne die politischen Parteien zum Gegen-
stand der Analyse gemacht werden, so ist dies keine Rückbildung
der Wissenschaft vom Staate, sondern eine Arbeitstheilung, bei der
Dogmatik, Politik und Rechtsgeschichte nebeneinander arbeiten.
25 JELLINEK, a. 8. OÖ. 24 ZORN 0. 8. O. 25 ZORN a. a. O.