Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Die Petersburger Kundgebungen und die 
Völkerrechtswissenschaft. 
Von 
Dr. EudEn SCcHLIEF in Strassburg i. E. 
Soweit die bekannten Petersburger Kundgebungen darauf 
hinauslaufen, eine völlige oder theilweise Abrüstung oder einen 
Rüstungsstillstand gleichsam aus freier Hand herbeizuführen, sind 
sie für die wissenschaftliche Theorie völlig belanglos, denn eine 
dementsprechende internationale Vereinbarung würde sich nur 
quantitativ, nicht qualitativ von jedem sonstigen Staatsvertrage 
unterscheiden, ganz abgesehen von dem freilich wesentlichsten 
Umstande, dass ein derartiges Projekt völlig undurchführbar wäre, 
wie jüngsthin in wohlthuendem Gegensatze zu den dilettanten- 
haften Argumenten gewisser sich gegenwärtig besonders breit- 
machender menschenfreundlicher Weltverbesserer in trefflichster, 
sachverständiger Weise von STOERK! überzeugend nachgewiesen 
wurde. 
Allein diesen Kundgebungen muss billiger Weise in Wahr- 
heit auch noch ein anderer Sinn beigelegt werden, welcher dem 
Ganzen denn doch eine gewaltige Bedeutung für die Völker- 
rechtswissenschaft verleiht. In dem Manifeste des Zaren vom 
24. August 1898 wird gefordert: la recherche dans la voie d’une 
1 „Russlands Abrüstungsvorschlag und das Völkerrecht“ in der ersten 
Dezembernummer der „Deutschen Juristenzeitung“.
	        
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