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verdienen soll, dem bürgerlichen Rechtsorganismus begrifflich
schlechterdings kongruent sein müsse. Man verlangte also, häufig
unter dem Rufe nach einer Kodifikation des Völkerrechtes, eine
Weltlegislative, welche von einem höheren Standpunkte aus den
staatlichen Organismen die Grundsätze ihres Verkehres mit dem
Auslande vorschreiben solle, ebenso wie man mit der gleichfalls
so vielfach beliebten und ja wenigstens andeutungsweise auch vom
Zaren adoptirten Theorie von der „Verallgemeinerung der Schieds-
gerichtsidee* — so harmlos sich dieses Postulat auf den ersten
Blick ausnimmt — auf die Konstituirung einer Weltlegislative
hinarbeitet, denn ein Schiedsrichter (arbiter) ist nach allen Rechts-
systemen der Welt ein solcher, welcher nicht streng an ein for-
melles Recht, sondern lediglich an sein subjektives billiges Er-
messen gebunden ist, also, wenn man so will, gleichsam der
Gesetzgeber für den einzelnen konkreten Fall, so dass die Schieds-
gerichte, welche bisher einzelne internationale Streitigkeiten ge-
schlichtet haben, immer nur unter gewissen, wenn nicht ausdrück-
lich festgesetzten, so doch stillschweigend vorausgesetzten Kautelen
fungiren, d. h. sich nur innerhalb verhältnissmässig enger, von
den Parteien vorher bestimmter Grenzen bewegen, nicht aber die
Machtsphäre dieser Parteien überhaupt tangiren durften, ‘wäh-
rend das Postulat, in der angedeuteten Allgemeinheit gestellt,
darauf hinauskommen müsste, dass jede Forderung, die etwa ein
Staat gegen den andern zu erheben beliebte, von einem Schieds-
gerichte geprüft, und, je nachdem demselben die Ausgestaltung der
Welt auf die eine oder die andere Art „zweckmässiger“ erschiene,
anerkannt oder abgewiesen werden würde, ein Zustand, der nur
der absolutesten politischen Urtheilslosigkeit erstrebenswerth
scheinen kann. Von einer „Rechtsprechung“ im eigentlichen
-Sinne, d. h. einer Schlichtung von Differenzen, welche dadurch
entstehen, dass die an einem konkreten Falle Betheiligten über-
einstimmend ein objektiv geltendes formelles Recht durchgeführt
wissen wollen und nur über die Bedeutung desselben ad hoc ab-