Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Quellen und Entscheidungen. 
Der erste Schritt zu einem „Wohnungsgesetze“. 
Ansätze zur legislativren Ordnung des deutschen 
Wohnungswesens. 
Von 
Kreisgerichtsrath Dr. Benno Hırse-Berlin. 
In seiner Schlusssitzung am 16. Sept. v. J. nahm der zu 
Köln tagende Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege 
eine Resolution an, wonach der Verein eine durchgreifende 
Wohnungsbeaufsichtigung für ein dringliches Bedürfniss erachtet, 
jedoch zur Zeit Anträge auf reichsgesetzliche Regelung für er- 
folglos hält und daher Erlass von Landesgesetzen bezw. orts- 
polizeiliche Regelung oder allgemeine polizeiliche Anordnungen 
empfiehlt. Es scheint dies in der Ueberzeugung geschehen zu 
sein, dass die 1889 von dem damaligen Oberbürgermeister Dr. 
Miquel zu Frankfurt a. M. befürworteten, seinerseits beschlossenen 
und dem Reichstage vorgelegten Grundzüge eines Reichswohnungs- 
gesetzes auf fruchtbaren Boden nicht gefallen sind, wesshalb man 
gegenwärtig der landesgesetzlichen bezw. ortsstatutarischen 
Regelung den Vorzug zugestand. Damals erstreckten die Vor- 
schläge einer reichsgesetzlichen Regelung der Maassregeln zur 
Erreichung gesunden Wohnens sich auf die Forderungen, dass 
a) bei Gründung neuer Ansiedelungen nicht nur für Strassen 
und Plätze, vielmehr auch für öffentliche Gärten ein ent-
	        
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