Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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heitslehre als Mindestmaass 20 cbm Luftraum auf den Kopf des 
Bewohners in der ganzen Wohnung, 10 cbm Luftraum im Schlaf- 
zimmer, unabhängig von dem Lebensalter, so dass der Luftraum- 
gehalt des angezogenen $& 58 noch nicht genügen würde. Das 
Bestreben des Vereines Reichswohnungsgesetz ist auf Einführung 
einer allgemeinen, die kleineren Wohnungen in Stadt und Land 
umfassenden Wohnungsinspektion gerichtet, welche nach Kamp, 
„Die Wohnungsnoth und ihre Abhülfe durch ein Reichswohnungs- 
gesetz“ S. 44 dreigliedrig gedacht wird, nämlich zunächst als 
kollegiale, grossentheils aus ehrenamtlich wirkenden Laien be- 
stehende Behörde, den Bau- und Wohnungsrath, über welchem 
für einen grösseren Verwaltungsbezirk ein staatlich angestellter, 
berufsmässig thätiger Wohnungsinspektor mit dem erforderlichen 
Hülfspersonal steht, während das oberste Glied ein Reichswoh- 
nungsamt als Abtheilung des Reichsamtee des Innern bilden soll. 
Einer derart geordneten Spruchbehörde würde allerdings der 
Vorzug vor der in dem angezogenen & 58 vorgesehenen diskretio- 
nären Gewalt der Polizei zweifellos zuzugestehen sein. Zweck 
der gesetzlichen Regelung der Wohnungsverhältnisse ist die all- 
mähliche Beseitigung der allerschlechtesten Wohnungen und da- 
durch Verbesserung, namentlich der alten Quartiere in den 
Städten, sowie Ziehung einer untersten Grenze in Bezug auf die 
Wohnungsverhältnisse, unter welche der Einzelne nicht sinken 
kann. 
Gegen diesen philantropischen Gedanken, welcher auch von 
ALBRECHT in den „Schriften der COentralstelle für Arbeiterwohl- 
fahrtseinrichtungen® und von LECHLER, „Der erste Schritt zur 
nationalen Wohnungsreform“ aufgenommen wurde, und welchem 
die Wirksamkeit der gemeinnützigen Baugesellschaften Rechnung 
tragen soll, lässt sich allerdings kein anderes Bedenken erheben, 
als dass dessen Durchführbarkeit auf so erhebliche Schwierig- 
keiten stösst, dass solche als unüberwindbar erscheinen. Mit 
Hülfe der Baugenossenschaften hofft man zu dem erwünschten 
Ziele zu gelangen; allein auch hier machen sich zwei abweichende 
Strömungen geltend, deren eine ALBRECHT, „Fünf Jahre praktisch 
sozialer Thätigkeit“ an dem 1892 begründeten Berliner Spar-
	        
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