Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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ad a. Bei der weiteren Fassung, welche wir dem Problem 
geben, wird endlich die Wissenschaft des internationalen Privat- 
rechts aufhören, ein Sammelkasten innerer Widersprüche zu sein. 
Die Lehre kann den unglücklichen Mechanismus der alten 
Statutenkollisionen vermeiden, und zwar ohne Verkennung des 
hohen Werthes der früheren wissenschaftlichen Arbeiten, ebenso 
wie man älteren Weltumseglern huldigt, wenn man die Klippen 
vermeidet, auf welchen sie Schiffbruch erlitten haben. Auf dem 
von uns beschrittenen Wege wird zuerst das internationale 
Privatrecht von den Grundlagen des Völkerrechts frei. Mögen 
philosophische Schulen das Völkerrecht auf eine natürliche 
Rechtsgemeinschaft der Staaten gründen; positivistische Auf- 
fassungen dagegen ohne ausdrückliche oder stillschweigende 
Willenserklärungen der Kulturstaaten kein Völkerrecht erkennen; 
endlich gemischte Lehren mehr oder weniger klare Kompromisse 
vortragen: mit allen diesen Meinungsverschiedenheiten hat das 
internationale Privatrecht nichts zu schaffen. Es ruht fest auf 
einer nicht ohne Blindheit zu leugnenden, mit der höchsten Auf- 
fassung göttlicher Weltanordnungen zusammenhängenden Rechts- 
gemeinschaft des menschlichen Geschlechts, dessen Mitglied jeder 
Mensch ist, nur weil er Mensch ist. Das Verhältniss zwischen 
internationalem Privatrecht und Völkerrecht kann auf die ein- 
fache Wahrheit zurückgeführt werden, dass das Völkerrecht dem 
internationalen Privatrecht ein Kodifikationsmittel schenkt, den 
Vertrag, als Surrogat für Weltgesetze. 
Auch mit der meiner Ansicht nach veralteten Auffassung, 
welche im internationalen Privatrecht nur Zuständigkeitsnormen 
für Gesetze sehen will, hat die Wissenschaft des allgemein- 
menschlichen Privatrechts endlich abgerechnet. Das Aufsuchen 
primärer, aus der Natur der Gesetze fliessender Zuständigkeits- 
normen kann aufgegeben werden, denn es gibt nur abgeleitete 
Zuständigkeitsnormen, als eine mögliche Form der internationalen 
Rechtsvorschriften, und diese Zuständigkeitsnormen finden :ihre
	        
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