Metadata: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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aus; ist derjenige, welcher ein Recht ausübt, nicht gleichzeitig 
Subjekt dieses Rechts, so übt er ein fremdes Recht aus. Eigene 
Herrschaftsrechte sind diejenigen Herrschaftsrechte, welche eine 
Person im eigenen Namen ausübt; fremde Herrschaftsrechte 
sind diejenigen Herrschaftsrechte, welche eine Person im fremden 
Namen — in Vertretung oder im Auftrage des berechtigten 
Subjekts — ausübt. Hiernach kann es keinem Zweifel unter- 
liegen, dass eine Gemeinde Herrschaftsrechte — z. B. das Recht, 
Kommunalsteuern zu erheben, die Gemeinde-, Feld-, Strassen- 
und Marktpolizei zu handhaben — im eigenen Namen besitzen 
kann und dass es lediglich eine Frage des positiven Staatsrechts 
ist, ob der Staat im konkreten Falle das Herrschaftsrecht selbst 
oder nur die Ausübung des Herrschaftsrechts einer Gemeinde 
übertragen hat. 
Dieses positive Staatsrecht nun steht in direktem Wider- 
spruch mit der von LaABAnD aufgestellten Theorie. In den ver- 
schiedensten Rechtsgebieten wird anerkannt, dass die Kommunal- 
verbände nicht nur delegirte, sondern auch eigene Herrschafts- 
rechte besitzen können. Schon das französische Gesetz vom 
14. Dez. 1789 bestimmte in Art. 49: „Les corps municipaux 
auront deux espöces de fonctions & remplir: les unes, propres 
au pouvoir municipal; les autres propres A l’administration 
generale de Etat et delegu&es par elle aux muni- 
cipalitös“57. Später als der maire an die Stelle der kollektiven 
corps municipaux trat, wurden unter den Funktionen desselben 
zwei Klassen unterschieden, welche schon bei Widerlegung der 
Theorie von JELLINEK erörtert worden sind, nämlich die Funk- 
tionen des maire als „agent et representant de l’administration 
centrale* und die Funktionen des maire als „chef de l’association 
communale“. Als chef de l’association communale handelt der 
maire „jure proprio“®®; die Handlungen, welche er in dieser 
5° Ducrocg, Cours de droit administratif. 6. Aufl. S. 196. Paris 1881. 
58 Ducrocg a. a. O. S. 197.
	        
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