Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

— 386 — 
Der Antrag ist aus der Kommission, der er überwiesen wurde, 
nicht herausgekommen. 
Frankreich ist das bekannte Versuchsfeld solcher Bestrebungen 
gewesen. Im Jahre 1848 beschloss die konstituirende Ver- 
sammlung 3 Mill. Franken „für Genossenschaften von Arbeitern 
oder Vereinigungen von Unternehmern und Arbeitern“ zur Ver- 
fügung zu stellen; Napoleon gründete 1867 die Oaisse d’escompte 
des societes coop£ratives; im Jahre 1892 brachte die Regierung 
einen Gesetzentwurf ein zur Begründung eines Credit agricole 
mit einer staatlichen Garantie von 2 Mill. Franken, den die 
Regierung selbst wieder fallen liess. 
Neuerdings ist der Gedanke einer Staatsbank für die Ge- 
nossenschaften verwirklicht in Ungarn unter gleichzeitiger Heran- 
ziehung des Privatkapitals, und in Frankreich benutzte Meline 
die Erneuerung des Privilegs der Bank von Frankreich, um den 
Landwirthen billiges Betriebskapital zuzuführen. Die 40 Mill. 
Franken, die durch die Bank von Frankreich in den Schatz 
fliessen, werden als zinsfreier Vorschuss den nach dem Gesetz 
vom 5. Nov. 1894 errichteten landwirthschaftlichen Bezirkskredit- 
kassen zur Verfügung gestellt, eine besondere ausserparlamen- 
tarische Kommission hat über die Vertheilung der Darlehen Vor- 
schläge zu machen; Zweck der Bezirkskassen ist die Förderung 
der Weiterentwicklung der bestehenden Genossenschaften durch 
Diskontirung ihrer Wechsel und Hingabe der nothwendigen Be- 
triebsmittel. 
II. 
Am 3. Mai 1895 verhandelte das preussische Abgeordneten- 
haus über einen Antrag von Mendel-Steinfels: 
„Die königl. Staatsregierung aufzufordern, einen Betrag bis 
zu 20 Mill. Mk. zur Verfügung zu stellen zwecks Befriedigung 
des Kreditbedürfnisses landwirthschaftlicher Genossenschaften 
(besonders ländlicher Darlehenskassen) und zwar zu einem ent- 
sprechend niedrigen, 2!/2°/o nicht übersteigenden Zinsfuss.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.