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Der Antrag ist aus der Kommission, der er überwiesen wurde,
nicht herausgekommen.
Frankreich ist das bekannte Versuchsfeld solcher Bestrebungen
gewesen. Im Jahre 1848 beschloss die konstituirende Ver-
sammlung 3 Mill. Franken „für Genossenschaften von Arbeitern
oder Vereinigungen von Unternehmern und Arbeitern“ zur Ver-
fügung zu stellen; Napoleon gründete 1867 die Oaisse d’escompte
des societes coop£ratives; im Jahre 1892 brachte die Regierung
einen Gesetzentwurf ein zur Begründung eines Credit agricole
mit einer staatlichen Garantie von 2 Mill. Franken, den die
Regierung selbst wieder fallen liess.
Neuerdings ist der Gedanke einer Staatsbank für die Ge-
nossenschaften verwirklicht in Ungarn unter gleichzeitiger Heran-
ziehung des Privatkapitals, und in Frankreich benutzte Meline
die Erneuerung des Privilegs der Bank von Frankreich, um den
Landwirthen billiges Betriebskapital zuzuführen. Die 40 Mill.
Franken, die durch die Bank von Frankreich in den Schatz
fliessen, werden als zinsfreier Vorschuss den nach dem Gesetz
vom 5. Nov. 1894 errichteten landwirthschaftlichen Bezirkskredit-
kassen zur Verfügung gestellt, eine besondere ausserparlamen-
tarische Kommission hat über die Vertheilung der Darlehen Vor-
schläge zu machen; Zweck der Bezirkskassen ist die Förderung
der Weiterentwicklung der bestehenden Genossenschaften durch
Diskontirung ihrer Wechsel und Hingabe der nothwendigen Be-
triebsmittel.
II.
Am 3. Mai 1895 verhandelte das preussische Abgeordneten-
haus über einen Antrag von Mendel-Steinfels:
„Die königl. Staatsregierung aufzufordern, einen Betrag bis
zu 20 Mill. Mk. zur Verfügung zu stellen zwecks Befriedigung
des Kreditbedürfnisses landwirthschaftlicher Genossenschaften
(besonders ländlicher Darlehenskassen) und zwar zu einem ent-
sprechend niedrigen, 2!/2°/o nicht übersteigenden Zinsfuss.“