Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Hierzu lag ein Abänderungsantrag von Dr. Arndt und 
Genossen vor: 
„Die königl. Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage 
baldmöglichst eine Vorlage wegen Errichtung einer staatlichen 
Oentralkreditanstalt zu machen, welcher die Aufgabe zuzuweisen 
ist, die Kreditbedürfnisse der produktiven Gewerbe, ins- 
besondere des kleineren Grundbesitzes und des Handwerker- 
standes zu möglichst billigem Zinsfuss zu befriedigen und zu 
diesem Zweck auch die von kommunalen Korporationen in’s 
Leben gerufenen Kreditanstalten, sowie die auf dem Prinzip 
der Selbsthilfe und der Selbstverwaltung beruhenden Kredit- 
genossenschaften durch Gewährung möglichst niedrig verzins- 
licher Darlehen zu unterstützen.“ 
Beide Anträge wurden zu Gunsten einer motivirten Tages- 
ordnung zurückgezogen auf Grund einer Erklärung des Finanz- 
ministers, dass die Regierung mit der Ausarbeitung eines Ge- 
setzes beschäftigt sei, das den Grundgedanken jener Anträge 
entspräche. Der Finanzminister hatte in Aussicht gestellt, ein 
staatliches Oentralkreditinstitut für den Mittelstand in Stadt und 
Land, für die Grundbesitzer und Handwerker in’s Leben zu 
rufen, das aber nicht den einzelnen Darlehnskassen, sondern nur 
den Kreditverbänden Kredit geben sollte. Das Institut war als 
Geldausgleichstelle der verschiedenen Kassen gedacht. 
Anfangs Juni ging der Gesetzentwurf dem Abgeordneten- 
hause zu und fand die Zustimmung der grossen Mehrheit. Das 
Gesetz betr. die Errichtung einer Centralanstalt zur Förderung 
des genossenschaftlichen Personalkredits vom 31. Juli 1895 be- 
stimmt in & 1, dass unter dem Namen „Preussische ÖOentral- 
genossenschaftskasse* in Berlin eine Anstalt errichtet wird „zur 
Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaft- 
lichen Personalkredits“. Die Anstalt ist nach $ 2 befugt, fol- 
gende Geschäfte zu machen: 
„l. zinsbare Darlehen zu gewähren an
	        
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