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werden, wenn aus ihr Rückschlüsse auf die Verhältnisse des ein-
zelnen Steuerpflichtigen möglich sind. Und mit der Geheim-
haltung der Steuer ist es überhaupt eine besondere Sache, wir
brauchen nur an die Abgeordnetenwahlen zu erinnern, die an
der Hand einer Liste erfolgen, die auf Grund der Steuerzahlungen
der Urwähler aufgestellt ist, die sogar Auskunft gibt über die
einzelnen Steuerbeträge, die dem Wahlvorsteher, dessen Stell-
vertreter, dem Protokollführer, den Beisitzern offen steht, die
zur Verschwiegenheit über das, was sie in der Steuerliste — hier
Wählerliste — lesen, nicht verpflichtet sind.
Die preussische Oentralgenossenschaftskasse will sicher gehen,
sie will sich gegen Verluste schützen und hat es vielfach mit einer
Kundschaft zu tbun, die glaubt, ganz besondere Kreditansprüche
stellen zu dürfen. Die preussische Centralgenossenschaftskasse
hat den Versuch gemacht, die persönliche Haftpflicht der
Genossenschaft auf ihren wirklichen Werth zu veranschlagen,
um nach diesem Werth den Kredit der Genossenschaft zu be-
messen. Dieser Versuch ist in der Ausführung der preussischen
Centralgenossenschaftskasse neu, denn privaten Banken bleiben
die Quellen verschlossen, aus denen die preussische Oentral-
genossenschaftskasse ihre Belehrung schöpft. Dabei ist von be-
sonderem allgemeinen Interesse, dass die preussische Central-
genossenschaftskasse auf Grund dieser Erhebungen vielfach in
die üble Lage gekommen ist, den Kredit der Genossenschaften
herabzusetzen. Lehrreich ist auch, dass mit dem allgemeinen
Bekanntwerden der Grundsätze der preussischen Centralgenossen-
schaftskasse bei der Einschätzung der Verbandskassen, Genossen-
schaften und deren Mitgliedern nicht mehr in dem gleichen Um-
fange weiter gegründet ist wie bisher, dass eine Anzahl Ge-
nossenschaften zur Liquidation gedrängt wurden und dass unter
den Verbandskassen selbst ein Sturm der Entrüstung über die
fiskalischen und büreaukratischen Grundsätze der Leitung der
preussischen Centralgenossenschaftskasse losbrach,