— 40 —
weil die Aufstellung der Forderung auf jener Seite hauptsächlich,
wenn nicht ausschliesslich, ein agitatorisches Kampfmittel bildet und
desshalb der Sache mehr schadet als nützt. Beachtlicher dagegen
erscheint, dass alle diejenigen, welche sich beruflich mit dem
Bergrechte beschäftigen und dasselbe zu ihrem Fachstudium ge-
macht haben, für dieses Begehren eintreten, Seit 30 Jahren hat
jeder deutsche Bergjurist, der sich öffentlich über diese Frage
ausgesprochen hat, — die österreichischen Bergrechtslehrer nicht
ausgeschlossen — den Erlass eines deutschen Berggesetzes für
wünschenswerth erklärt!®. Nicht ein einziger unter diesen Fach-
männern hat sich gefunden, der dagegen Widerspruch erhoben
hätte. Das Nämliche gilt von Rechtsanwälten, welche durch ihre
geschäftliche Thätigkeit mit dem Bergbau in Berührung gekommen
sind und sich über diese Frage geäussert haben!!. Sowohl in
Gutachten als auch auf Anwaltstagen ist scharf hervorgehoben
worden, dass die Rechtsverhältnisse des deutschen Bergbaues
einer einheitlichen Regelung bedürfen. Weiter ist dieser Wunsch
auf dem I. und IV. Allgemeinen deutschen Bergmannstage zu
Kassel 1880 bezw. in Halle a. S. 1889 — im letzteren Falle schon
unter Vorlegung einer bestimmt formulirten Fassung'* — sehr
® v. HingEnau, FRANKL, TUSKanY.
10 7. B. AcHEenBacH, Das gemeine deutsche Bergrecht Bd. IS. 63.
Bonn, Adolf Markus, 1871; KıostErmann, Das Allgem. Bergges. f. d. preuss.
Staaten. 4. Aufl. Berl. u. Leipz., J. Guttentag (D. Collin), 1887, Vorwort
S. V; Waute, Der Begriff Bergrecht im objekt. Sinne $S. 87. Freiberg i. S.,
Craz & Gerlach (Joh. Stettner), 1887; vor allen Dingen aber BRASSERT,
der namentlich den nationalen, und ARNDT, der den juristischen Standpunkt
vertritt, in fast allen ihren zahlreichen bergrechtlichen Publikationen (vgl.
z. B. Zeitschrift für Bergrecht XVIII. Jahrg. 1877 8. 16, XXII. Jahrg. 1881
S. 82 u. 187, XXIX. Jahrg. 18888. 142, XXX. Jahrg. 1889 S.39, XXXT. Jahrg.
1890 S. 114, 122, 138, 319, 8375, 422 u. 471, XXXVIL Jahrg. 1896 S, 176,
XXXVIIL Jahrg. 1897 S. 212 u. XXXIX. Jahrg. 1898 S. 123 u. 431).
ıı 2,B. FuLp, Mecke£ (Zeitschrift für Bergrecht XXXI. Jahrg. 1890 S. 875
u. 422). Verhandl. des XIV. deutschen Anwaltstages in Mainz am 8. Sept. 1899.
12 Eintwurf eines deutschen Berggesetzes nebst Begründung von Dr. AnoLF
Aznpt, Oberbergrath. Halle a. S., C.E. M. Pfeffer (Robert Stricker), 1889.