Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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weil die Aufstellung der Forderung auf jener Seite hauptsächlich, 
wenn nicht ausschliesslich, ein agitatorisches Kampfmittel bildet und 
desshalb der Sache mehr schadet als nützt. Beachtlicher dagegen 
erscheint, dass alle diejenigen, welche sich beruflich mit dem 
Bergrechte beschäftigen und dasselbe zu ihrem Fachstudium ge- 
macht haben, für dieses Begehren eintreten, Seit 30 Jahren hat 
jeder deutsche Bergjurist, der sich öffentlich über diese Frage 
ausgesprochen hat, — die österreichischen Bergrechtslehrer nicht 
ausgeschlossen — den Erlass eines deutschen Berggesetzes für 
wünschenswerth erklärt!®. Nicht ein einziger unter diesen Fach- 
männern hat sich gefunden, der dagegen Widerspruch erhoben 
hätte. Das Nämliche gilt von Rechtsanwälten, welche durch ihre 
geschäftliche Thätigkeit mit dem Bergbau in Berührung gekommen 
sind und sich über diese Frage geäussert haben!!. Sowohl in 
Gutachten als auch auf Anwaltstagen ist scharf hervorgehoben 
worden, dass die Rechtsverhältnisse des deutschen Bergbaues 
einer einheitlichen Regelung bedürfen. Weiter ist dieser Wunsch 
auf dem I. und IV. Allgemeinen deutschen Bergmannstage zu 
Kassel 1880 bezw. in Halle a. S. 1889 — im letzteren Falle schon 
unter Vorlegung einer bestimmt formulirten Fassung'* — sehr 
® v. HingEnau, FRANKL, TUSKanY. 
10 7. B. AcHEenBacH, Das gemeine deutsche Bergrecht Bd. IS. 63. 
Bonn, Adolf Markus, 1871; KıostErmann, Das Allgem. Bergges. f. d. preuss. 
Staaten. 4. Aufl. Berl. u. Leipz., J. Guttentag (D. Collin), 1887, Vorwort 
S. V; Waute, Der Begriff Bergrecht im objekt. Sinne $S. 87. Freiberg i. S., 
Craz & Gerlach (Joh. Stettner), 1887; vor allen Dingen aber BRASSERT, 
der namentlich den nationalen, und ARNDT, der den juristischen Standpunkt 
vertritt, in fast allen ihren zahlreichen bergrechtlichen Publikationen (vgl. 
z. B. Zeitschrift für Bergrecht XVIII. Jahrg. 1877 8. 16, XXII. Jahrg. 1881 
S. 82 u. 187, XXIX. Jahrg. 18888. 142, XXX. Jahrg. 1889 S.39, XXXT. Jahrg. 
1890 S. 114, 122, 138, 319, 8375, 422 u. 471, XXXVIL Jahrg. 1896 S, 176, 
XXXVIIL Jahrg. 1897 S. 212 u. XXXIX. Jahrg. 1898 S. 123 u. 431). 
ıı 2,B. FuLp, Mecke£ (Zeitschrift für Bergrecht XXXI. Jahrg. 1890 S. 875 
u. 422). Verhandl. des XIV. deutschen Anwaltstages in Mainz am 8. Sept. 1899. 
12 Eintwurf eines deutschen Berggesetzes nebst Begründung von Dr. AnoLF 
Aznpt, Oberbergrath. Halle a. S., C.E. M. Pfeffer (Robert Stricker), 1889.
	        
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