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schiedenen Staaten wohnen, woraus sich störende Verschieden-
heiten für die verschiedenen Landsmannschaften einer und der-
selben Belegschaft ergeben. Obwohl wir im Deutschen Reiche
ein gemeinsames Indigenat und einheitliche Grundsätze über
Staatsangehörigkeit, Freizügigkeit und Unterstützungswohnsitz
haben, sind doch die Vorschriften über die Bergarbeiterbücher
und Abkehrscheine in den einzelnen Bundesstaaten verschieden ®®.,
Schwierigkeiten und Hindernisse sind für Gruben in der Nähe
von Landesgrenzen auch bei Belegung von ober- und unter-
irdischen Wegen (Zechenbahnen, Tunnels) und Wasserläufen
(Aufschlaggräben, Röschen) da entstanden, wo Grund und
Boden verschiedener Staaten benöthigt wird und die Grundsätze
über Expropriationen und Hülfsbaue verschieden sind?!, Ein
Bergschaden, der durch Ueberzug Öberflächenanlagen jenseits
der Grenze oder letztere selbst (Verrückung der Grenzsteine)
verletzt, sollte innerhalb des Deutschen Reichs nicht nach ver-
schiedenen Gesichtspunkten beurtheilt werden dürfen. Aber auch
da, wo Bergwerke mitten im Lande liegen, werden Produkte ge-
fördert, die über die Landesgrenzen hinaus Absatz finden, und
Flüsse durch Grubenabgänge verunreinigt, die durch verschiedene
deutsche Länder fliessen, sind Bergarbeiter aus verschiedenen
2 R.-V. Art. 3, Gesetz vom 1. Nov. 1867 (R.-G.-Bl. S. 55), Gesetz vom
1. Juni 1870 (R.-G.-Bl. S.355), Gesetz vom 6. Juni 1870 (R.-G.-Bl. S. 360),
preuss. Berg-G. 83 84—85h, sächs. Berg-G. 88 75 u. 76.
2! Ein in der preussischen Provinz Hannover gelegenes Kaliwerk be-
darf zum Absatze seiner Produkte eines obertägigen Bahnanschlusses an
die nächste, im Herzogthum Braunschweig gelegene Hauptbahn, hat aber
trotz langjähriger Verhandlungen die Expropriationsbefugniss auf braun-
schweigischem Gebiete bis jetzt noch nicht erlangen können, weil dort im
Gegensatz zum preussischen Bergrecht die Aufsuchung und Gewinnung der
Kalisalze nach einer Landesberggesetznovelle vom 26. Mai 1894 ausschliess-
lich dem Staate zusteht. Auch beim Salzbergbau zwischen Leopoldshall und
Stassfurt sind aus der Selbständigkeit der Bergpolizei im Herzogthum An-
halt bezw. im Königreich Preussen Uebelstände entstanden, welche vielleicht
bei einheitlichen Grundsätzen im Deutschen Reiche zu vermeiden gewesen
wären,