Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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deutschen Bundesstaaten angelegt, Besitzer betheiligt, die im 
ganzen Deutschen Reiche zerstreut wohnen, Beamte angestellt, 
die nicht dem betreffenden Lande angehören u. s.w. Das Neben- 
einanderbestehen verschiedener, von einander abweichender Landes- 
berggesetze ist schon in diesen Fällen nicht nur störend und 
lästig, sondern oft genug auch schädigend und hinderlich. 
Mit dem naheliegenden Einwande, dass die durch ein und 
dieselbe Förderanlage zu gewinnenden Mineralien nicht nur unter 
verschiedenen Ländern, sondern bisweilen auch unter verschiedenen 
Reichen anstehen und die abzusetzenden Produkte nicht nur die 
Landes-, sondern auch die Reichsgrenzen überschreiten, kann die 
Nothwendigkeit einheitlicher Rechtsgrundlagen innerhalb des 
Reichs nicht widerlegt werden. Denn diese Nothwendigkeit ist 
selbstredend keine absolute. Die Grenzen des Reichs aber setzen 
allen weitergehenden Einheitsbestrebungen ein unüberwindliches 
Hinderniss entgegen. Hier muss man sich in das Unvermeid- 
liche ergeben und mit den gegebenen Schranken abfinden, so gut 
es eben geht. In manchen Fällen®?® ist es geglückt, derartige 
Hemmnisse durch Verträge zu beseitigen. Wo dies aber nicht 
möglich ist, sondern der Bergbau desshalb unterbleiben muss, da 
bleibt nichts Anderes als der Trost übrig, dass die Fälle, in 
welchen die Möglichkeit des Bergbaubetriebes an der Unüber- 
windlichkeit entgegenstehender höherer Rücksichten scheitert, zum 
Glück so vereinzelt sind, dass die allgemeine Volkswirthschaft 
durch solches Liegenlassen der natürlichen Schätze des Landes 
noch nicht leidet. Innerhalb des Reiches dagegen liegt kein 
zwingender Grund dazu vor, die Rücksichten auf die bestehenden 
Rechtsverschiedenheiten höher zu veranschlagen als die Förderung 
»2 7, B. der Steinkohlenbergbau an der Worm, der Zinkbergbau in 
Altenberg bei Aachen, der Erzbergbau unter der sächsisch-böhmischen Grenze 
bei Johanngeorgenstadt u. s.w. — Anders liegt die Sache an letztgenannter 
Grenze beim Zinn- und Wolframbergbau zu Zinnwald und beim Braunkohlen- 
bergbau zwischen Zittau und Beichenberg.
	        
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