Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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wie SAVIGNY und die bisherigen Methoden die Frage auffassen, 
sondern darum, zu untersuchen, welche juristischen Regeln einem 
privatrechtlichen Rechtsverhältnisse erlauben, sich in der gesammten 
menschlichen Gesellschaft zu entwickeln. Während die von Sa- 
vısnYy und Anderen — diese Anderen werden, abgesehen von 
MANCINI, nur in ein paar spärlichen Citaten erwähnt, eigentlich 
keiner Bemerkung gewürdigt — eingeschlagene Methode zum 
eigentlichen Kern nur die Ueberreste der Statutentheorie, z. B. 
die Kategorien von Status (Etat) und Fähigkeit hat und daher nur 
generelle, einer wirklichen Anwendung eigentlich nicht fähige Resul- 
tate auf dem leichtesten Wege findet — „sans savoir comment“ — wie 
durch Magie — wird, wenn man jenen Standpunkt JITTA’s einnimmt, 
ein der Individualität der Menschen, den wirklichen Verhältnissen 
angemessenes Resultat erreicht werden — nach JıTTa’s Meinung. 
Von diesem Standpunkte aus ergeben sich dann zwei Me- 
thoden des internationalen Privatrechts, die individuelle und 
die universelle Methode. Die individuelle Methode geht vom ein- 
zelnen Staate aus. Es hat — und darin besteht hier das Prinzip 
des internationalen Privatrechts* — der Gesetzgeber jedes Staates 
auf jedes Rechtsverhältniss, in allen Phasen, welche dasselbe in 
dem gegenwärtigen Zustande der Menschheit zeigt, das der 
Natur jenes Verhältnisses entsprechende Recht anzuwenden, d.h. 
das Recht, welches dem Zwecke entspricht, den jenes Verhält- 
niss in der menschlichen Gesellschaft zu erfüllen hat. JırTTA be- 
trachtet dies Prinzip als eine Fortbildung des Savıany’schen 
Prinzips, das freilich von letzterem doch wesentlich verschieden 
sei. Die Folgesätze aus diesem Prinzip will aber JıTTa nicht 
entwickeln; seiner Ansicht nach würde er damit in den Fehler 
seiner Vorgänger verfallen. Er überlässt die Entwicklung den 
Juristen jedes der einzelnen Länder. Nur Folgendes könne all- 
gemein gesagt werden. 
* Methode 8. 196. 
1*
	        
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