— 4 —
Ein privates Rechtsverhältniss kann vom Standpunkte eines
bestimmten Staates betrachtet erscheinen: 1. als ein nationales, —
so wird dem französischen Richter und dem französischen Staate
eine in Frankreich unter daselbst domizilirten französischen
Staatsangehörigen geschlossene Ehe als ein rein nationales (fran-
zösisches) Verhältniss erscheinen; 2. als ein relativ internatio-
nales, — z. B. dem französischen Richter eine Ehe, wenn sie ent-
weder nicht in Frankreich oder nicht nur unter französischen
Staatsangehörigen geschlossen wurde; 3. als absolut internatio-
nales, — z. B. eine von Ausländern im Auslande geschlossene Ehe
wird dem französischen Richter als absolut international er-
scheinen.
Diese Unterscheidung hält JıTTA für grundlegend („capitale“)
für die Entwicklung der individuellen Methode.
Die rein nationalen Rechtsverhältnisse behandelt selbstver-
ständlich jeder Staat nach seinem Rechte.
Für die relativ internationalen soll Folgendes entscheiden.
Der Staat könne zwar — sagen wir abstrakt betrachtet — allen
möglichen Rechtsverhältnissen, die irgendwo in seinen Macht-
bereich gelangen, sein Recht aufzwingen; aber er würde damit,
weil die Betheiligten ihre Rechtsverhältnisse nicht nach dem
Rechte aller möglichen Staaten einrichten, noch voraussehen
können, in welchem Staate ein Streit über ihre Rechtsverhältnisse
entstehen mag, sicher seine Pflichten als „justicier international“
verletzen®. Andererseits könne der Staat aber auch nicht un-
5 Ist jeder Staat „justicier international?* Man mag das zugeben; aber
vom Standpunkte der individuellen Methode aus kann es nicht ohne Beweis
angenommen werden, wie es denn bekanntlich von der französischen Praxis
nicht anerkannt wird. Ich meine, den hier zu Grunde liegenden Gedanken
bereits im Jahre 1862 einfacher und vom Standpunkte des einzelnen Staates
aus etwas juristischer ausgesprochen zu haben, indem ich bemerkte, bei
allen civilisirten Völkern gelte der Satz, dass der Prozess nicht Rechte
schaffen (oder vernichten), sondern nur vorhandene klar stellen solle, dass
aber bei rücksichtsloser Ignorirung der ausländischen Gesetze jener Satz der