Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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sonders das Strafrecht hat in Lehre und Gesetzgebuzg grosse Fortschritte 
zu verzeichnen. An allen diesen Förderungen des schwedischen Rechts und 
seiner wissenschaftlichen Pflege fällt OLıvscronAa ein erheblicher Anteil zu. 
So haben namentlich seine Arbeiten über die Todesstrafe und den Rückfall 
einen äusserst wirksamen Einfluss auf die Entwicklung der strafrechtlichen 
Literatur Schwedens gehabt. 
Am meisten hat jedoch OLIvEcroxA durch seine monographischen Dar- 
stellungen auf dem Gebiete des geltenden Rechts anregend gewirkt. Vor 
ihm ist dieser Stoff nur in der Form der Kommentare behandelt worden, 
er war der erste, welcher sich der systematischen Methode zugewandt hat, 
wobei er seinen Arbeiten die reichen Ergebnisse rechtsgeschichtlicher For- 
schungen zu Grunde gelegt hat. Ein für die Rechtsliteratur Schwedens 
grundlegendes Werk dieser Art ist „Die Güter- und Verwaltungsgemeinschaft 
der Eheleute“ in fünf Auflagen; ein zweites das oben genannte „Testaments- 
rätten“ etc. oder „Das Testament nach schwedischer Gesetzgebung“. Beide 
Arbeiten nehmen sowohl wegen der wissenschaftlichen Methode der Bear- 
beitung ihrer Probleme, wie in Folge der in ihnen zur Anwendung gebrachten 
aussergewöhnlichen Darstellungskunst eine hervorragende Stellung in der 
fachlichen Literatur ein und haben dauernd anregend und befruchtend auf 
die rechtswissenschaftliche Arbeit Schwedens eingewirkt. Die Umsicht und 
Frische, mit der die jetzt vorliegende zweite Auflage des Testamentsrechts 
bearbeitet und inhaltlich bereichert worden ist, lässt die Hoffnung als be- 
rechtigt erscheinen, dass der greise Verfasser, der seit dem Jahre 1847 im 
Gerichtsdienste, im akademischen Lehramt und im öffentlichen politischen 
Leben seiner Heimath eine reiche Wirksamkeit entfaltet hat, unserer juristi- 
schen Fachliteratur noch manches werthvolle, anregende Werk darbieten 
wird. 
Lund. A. Winroth. 
Dr. jur. C. Torp, Professor an der Universität Kopenhagen, Straffriheds- 
grunde og Strafophörsgrunde (Straffreibeitsgründe und Straf- 
ausschliessungsgründe). Kopenhagen, 1898. 142 S. 8%. M.3.—. 
Der gelehrte Verf. hat sich in den wissenschaftlichen Fachkreisen seiner 
Heimat hervorragende Stellung gesichert durch seine der allgemeinen Rechts- 
lehre und dem Strafrechtsprobleme gewidmeten Schriften, von welchen wir 
hier namentlich die über Versuch und Teilnahme (Kopenhagen 1895) und 
über die Strafe (Kopenhagen 1894) hervorheben wollen. In diesen Schriften 
sowie auch in der oben erwähnten Studie zeigt der Verf. seine sichere Ein- 
sicht und Verständnis von der relativen Bedeutung der modernen kriminalisti- 
schen Gesichtspunkte. TorP widmet erst der Zurechnungsfähigkeitsfrage eine 
eingebende interessante Untersuchung mit Rücksicht auf die medieinischen 
Forschungen der neueren Zeit, und behandelt darauf die Notrechtafiage.
	        
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