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Meinung ungemein günstig aufgenommen worden sei. Trotzdem
hätten einzelne Staaten in der letzten Zeit ihre Rüstungen fort-
gesetzt und gesteigert. Man könne desshalb zweifeln, ob es zweck-
mässig sei, unter diesen Umständen die in der Botschaft vom
12. Aug. 1898 niedergelegten Ideen zu erörtern. Die russische
Regierung halte es jedoch für möglich, dass unter den Staaten
sofort wenigstens ein Ideenaustausch eintreten könne: a) über
die Mittel, um die fortwährenden kriegerischen Rüstungen zu
Land und zur See zum Stillstand zu bringen; b) über die Mög-
lichkeit, um bewaffneten Konflikten durch friedliche Mittel vor-
zubeugen, über welche die Diplomatie zu verfügen habe.
(Gleichzeitig schlug die russische Regierung vor, dass sich die
Berathungen der einzuberufenden Konferenz auf folgende Gegen-
stände beziehen sollten: 1. Die Vereinbarung einer Frist, während
welcher die gegenwärtigen Effektivstärken der Land- und See-
streitkräfte, sowie die Kriegsbudgets nicht erhöht werden dürfen,
sowie eine vorläufige Untersuchung über die Mittel und Wege, um
in der Zukunft sogar eine Verminderung der Effektivstärken und der
Kriegsbudgets zu erreichen. 2. Ein Verbot der Einführung neuer
Feuerwaffen und Explosivstoffe in den Landheeren und Flotten
und ein Verbot der Anwendung stärker wirkender Pulversorten
als der gegenwärtig in Gebrauch befindlichen für Gewehre wie
für Kanonen. 3. Die vertragsmässige Einschränkung der Ver-
wendung schon vorhandener Explosivstoffe von verheerender
Wirkung für Landkriege und ein Verbot, Geschosse oder irgend
welche Explosivstoffe von einem Luftballon aus oder durch Be-
nutzung anderer analoger Mittel zur Verwendung zu bringen.
4. Ein Verbot, in Seekriegen unterseeische Torpedoboote oder
andere Zerstörungsmittel der gleichen Art zu benützen und in
Zukunft Kriegsschiffe mit Sporen zu bauen. 5. Die Uebertragung
und Anpassung der Bestimmungen der Genfer Konvention vom
Jahre 1864 auf den Seekrieg auf Grundlage der noch nicht
ratifizirten Zusatzartikel vom Jahre 1868. 6. Die Neutralisirung
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