Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

-- 142 -- 
der während der Seegefechte oder nach denselben mit der Rettung 
Schiffbrüchiger betrauten Rettungsschiffe auf derselben Grund- 
lage. 7. Die Revision der auf der Brüsseler Konferenz von 1874 
ausgearbeiteten, aber nicht ratifizirten Erklärung betr. die Kriegs- 
bräuche und Kriegsgesetze. 8. Die grundsätzliche Annahme der 
guten Dienste, der Vermittelung und des fakultativen Schieds- 
verfahrens, um bewaffnete Zusammenstösse zwischen den Völkern 
zu vermeiden, sowie eine Verständigung betrefis der Anwendungs- 
weise dieser Mittel und Aufstellung eines einheitlichen Verfahrens 
für ihre Anwendung’. 
Die in Aussicht genommene internationale Konferenz trat 
in der That im Mai 1899 im Haag zusammen, wurde am 18. Mai, 
dem Geburtstage des Czaren, eröffnet und am 29. Juli 1899 
geschlossen. 
®2 Am Schlusse des Rundschreibens war gesagt, dass es uls selbst- 
verständlich betrachtet werde, dass alle Fragen, welche die politischen Be- 
ziehungen der Staaten und den durch die Verträge geschaffenen Rechtszustand 
(ordre des choses etabli par les traites) betreffen, sowie überhaupt alle Fragen, 
welche nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit dem von den Regie- 
rungen angenommenen Programme stehen, durchaus von den Berathungen 
der Konferenz ausgeschlossen bleiben sollen. — Es sollte hiedurch verhütet 
werden, dass nicht die Konferenz dazu benützt wurde, um gewisse „Fragen“ 
wie die elsass-lothringische, die polnische u. s. w. zur Sprache zu bringen. 
Freilich konnte nicht verhindert werden, dass sich die Finnländer, Polen, 
Armenier, Jungtürken u. s. w. mit ihren Beschwerden an die Konferenz 
wendeten; selbstverständlich ging aber die Konferenz auf eine Würdigung 
der in den bezüglichen Eingaben enthaltenen Beschwerden nicht ein, da sie 
diese Würdigung als nicht in ihre Zuständigkeit fallend betrachtete und auch 
gar nicht betrachten konnte. 
® Vertreten waren auf der Konferenz durch Delegirte folgende 26 Staaten: 
Das Deutsche Reich, die Vereinigten Staaten von Nordamerikas, Oesterreich- 
Ungarn, Belgien, China, Dänemark, Spanien, Frankreich, England, Griechen- 
land, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Holland, Persien, 
Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Siam, Schweden und Norwegen, die 
Schweiz, die Türkei und Bulgarien. — Da die südamerikanischen Staaten 
gar nieht, die mittelamerikanischen ausser Mexiko ebenfalls nicht vertreten 
waren, kann man nicht sagen, dass die ganze eivilisirte Welt auf der Kon- 
ferenz vertreten war. — Jeder Staat hatte auf der Konferenz, wie dies ja
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.