Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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b) ein Verbot der Verwendung von Projektilen, die lediglich den 
Zweck haben, betäubende und gesundheitsschädliche Gase 
(sog. Stickgase) zu verbreiten; c) ein Verbot der Verwendung 
von Flintenkugeln, welche sich im menschlichen Körper aus- 
dehnen oder leicht abplatten, wie die mit einem harten Mantel 
versehenen Geschosse, bei denen aber der Mantel den Kern nicht 
vollständig bedeckt oder mit Einschnitten versehen ist. 
Das durch diese Deklarationen, Wünsche u. s. w. erzielte 
Resultat erscheint um so geringfügiger, wenn man berücksichtigt, 
welche weitgehenden Anträge die russischen Vertreter auf Grund 
der Ziff. 1, 2, 3 und 4 des Murawiew’schen Rundschreibens 
während der Verhandlungen der Konferenz gestellt hatten. 
In Bezug auf Ziff. 1 war nämlich eine Vereinbarung beantragt 
worden, inhaltlich deren sich die Signatärmächte verpflichten 
sollten: 1. fünf Jahre lang den gegenwärtigen Friedensstand des 
Landheeres — abgesehen von den Kolonialtruppen — und ebenso 
lange das zur Zeit in Kraft befindliche Kriegsbudget nicht zu 
erhöhen; 2. im Falle der Einigung über diesen Punkt die 
Friedenspräsenzstärke der Landarmeen aller Mächte dauernd fest- 
zulegen; 3. drei Jahre lang das Marinebudget nicht zu erhöhen 
und während dieser Zeit den anderen Mächten im Voraus die 
Gesammtsumme der Tonnen der Kriegsschiffe, die sie zu bauen 
beabsichtigen, mitzutheilen und ebenso die Zahl der Offiziere 
und Mannschaften der Marine, sowie die Kosten für etwaige 
Bauten von Häfen, Forts, Docks u. s. w. sich gegenseitig be- 
kannt zu geben. Von diesen Anträgen blieb nichts übrig, als 
die oben unter No. 1 angeführte Resolution und der unter No. 2 
erwähnte Wunsch. 
Was die Gründe der Ablehnung der russischen Anträge 
anlangt, so liess sich gegen dieselben vor Allem geltend machen, 
wie dies auch der militärische Delegirte des Deutschen Reichs, 
Oberst . Schwarzhoff, gethan hat, dass mit einer Verpflichtung, 
die gegenwärtige Effektivstärke der Land- und Seestreitkräfte
	        
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