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für eine gewisse Zeit festzulegen, der Kern der Sache gar nicht
getroffen ist, denn bei der Organisation der nationalen W ehrkraft
eines Volkes und ihrer Abwägung und Schätzung kommt nicht
bloss die Effektivstärke der Streitkräfte in Betracht, sondern
es fallen hierbei noch ganz andere Faktoren in’s Gewicht, wie
der Grad der Bildung der Bevölkerung, ihre Wohlhabenheit, die
Dauer der Wehrpflicht und des Kriegsdienstes, die Ausbildung
der Mannschaften, der Grad der Entwickelung des Verkehrs-
wesens u. S. W.
Ferner ist dabei eine Hauptfrage ganz ausser Acht gelassen,
nämlich die Frage, wie denn die gegenseitige Kontrolle über die
Einhaltung der betreffenden Vereinbarungen in den einzelnen
Staaten geübt werden soll.
Endlich ist nicht zu übersehen, dass in einem derartigen
Vertrage geradezu eine Art von Selbstentmündigung für die
Vertragschliessenden liegen würde, auf die sich kein grosser
Staat, der auf seine Bewegungsfreiheit und eine selbständige
Politik Werth legt, einlassen kann.
In der Botschaft des Czaren waren nämlich für den Ab-
rüstungsvorschlag neben Rücksichten der Humanität vor Allem
ökonomische Gründe geltend gemacht, indem darauf hingewiesen
war, dass die Nothwendigkeit, die Kosten für die fortwährend
zunehmenden Rüstungen aufzubringen, schwer auf den Völkern
laste, dass ein grosser Theil des Kapitals und der Arbeits-
kräfte auf diese Weise nützlicheren Zwecken entzogen werde und
dass die Krisen, denen das wirthschaftliche Leben in der Gegen-
wart unterworfen sei, zum grossen Theil durch die übertriebenen
Rüstungen veranlasst wurden. In gleicher Weise hat der russische
Delegirte Oberst Jilinski in der Sitzung der Konferenz vom
23. Juni bei Begründung der oben angeführten Vorschläge hervor-
gehoben, dass durch die fortwährenden Rüstungen die Staaten
immer tiefer in Schulden geriethen. Ebenso hat Präsident
v. Staal in derselben Sitzung auf die unerschwinglichen Lasten,