Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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schriften über Kontributionen und Requisitionen, das zehnte Kapitel 
(Art. 43—45) regelte die rechtliche Stellung der Parlamentäre, 
Art. 46 (elftes Kapitel) behandelte die Kapitulationen, und das 
zwölfte Kapitel (Art. 47—52) handelte vom Abschluss von Waffen- 
stillstandsverträgen. Die Art. 53—56 endlich bezogen sich auf 
die Stellung und Behandlung der in einem neutralen Staate inter- 
nirten Truppentheile der Kriegführenden, sowie auf die in einem 
solchen Staate aufgenommenen Verwundeten. 
Nach ziemlich langwierigen und eingehenden Verhandlungen 
kam auf der Konferenz eine Revision der Brüsseler Deklaration 
in der Weise zu Stande, dass der Entwurf einer neuen Kon- 
vention betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (Con- 
vention concernant les lois et coutumes de la guerre sur terre) 
festgestellt wurde. Dieselbe zerfällt in die eigentliche Konvention 
und das demselben als Anhang beigefügte „Reglement concer- 
nant les lois et coutumes de la guerre sur terre“. Die eigent- 
liche Konvention enthält lediglich fünf Artikel, in deren ersten 
sich die Signatärmächte verpflichten, ihren Landarmeen Instruk- 
tionen zu ertheilen, die in Uebereinstimmung sind mit dem bkei- 
gefügten Reglement. 
Die übrigen vier Artikel enthalten die auch in den übrigen 
beiden Konventionen aufgenommenen Vorschriften über die Rati- 
fikation und Kündigung der Konvention, sowie die Bestimmung, 
dass die Vorschriften des Reglements nur für die Vertragstheile 
verbindlich sind im Falle eines zwischen zweien oder mehreren 
von ihnen ausgebrochenen Krieges, dass jedoch diese Verbind- 
lichkeit wegfällt, sobald sich am Kriege ein dritter Staat bethei- 
ligt, der die Konvention nicht unterzeichnet hat. 
Das Reglement'3 selbst zerfällt in vier Sektionen, die erste 
von den Kriegführenden (belligerants) handelnde Sektion ist selbst 
13 Der sehr ausführliche, gründlich gearbeitete Bericht ist von dem 
belgischen Rechtsgelehrten E. Rolin, Generalkonsul von Siam in Belgien, 
der als vierter Delegirter von Siam dasselbe auf der Konferenz vertrat, verfasst.
	        
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