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leugnen. Nach dem Prinzip JırTa’s ist aber die Lösung der
sog. Rückverweisungsfrage einfach mit den Worten (8.322) ge-
geben, „dass das Rechtsverhältniss zwischen den betreffenden
Menschen selbständig normirt werden müsse“. Herauszubringen,
was diese Formel bedeuten soll, erfordert jedenfalls noch mehr
Verstand, als die Behandlung eines chinesischen Räthselspiels
(Casse-töte).
Eine Anwendung seiner Methode macht JıTTA nicht. Die
Methode läuft hinaus, wie der Schluss des Aufsatzes deutlich
zeigt, auf einen nicht von ihm, sondern von der Wissenschaft und
Praxis in Zukunft einzulösenden Wechsel. Er verheisst uns nur
das gelobte Land, ohne es uns auch nur in den Umrissen zu
zeigen. Wir sollen ihm vertrauen und glauben.
Sehen wir, ob dieses Vertrauen einerseits und sein über die
bisherige Behandlung des internationalen Privatrechts gesprochenes
Verdammungsurtheil andererseits gerechtfertigt ist.
Zuvörderst scheint es nöthig, sich klar zu werden über das
Verhältniss von Gesetzen und andererseits Menschen und wirk-
lichen (konkreten) Verhältnissen. Wenn bisher von einem Konflikte
oder von einem Verhältnisse der Gesetze verschiedener Staaten
gesprochen wurde, so konnte man nicht denken an ein solches
Verhältniss ohne alles und jedes Substrat; man meinte vielmehr,
die Frage sei die, welche Einwirkung ist diesem und jenem terri-
torialen Gesetze auf ein möglicher Weise anzunehmendes Rechts-
verhältniss von Menschen einzuräumen, die, sei es durch Domizil,
sei es durch Staatsangehörigkeit oder dadurch, dass sie zu
einem bestimmten Zeitpunkte sich in einem Territorium aufhielten
oder dadurch, dass sie in einem Territorium eine Sache besassen
u. 8. w., zu einem oder zu mehreren Territorien in Beziehung
traten. Also wenn man von der Zuständigkeit der Gesetze spricht,
denkt man dabei unausweichlich auch an Menschen, die, sei
es in ihren persönlichen Verhältnissen, sei es in Bezug auf Ver-
mögen und Vermögensobjekte von diesen Gesetzen berührt werden,