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zu den betreffenden Bestimmungen der Konvention gab, gleich-
zeitig dabei erklärte, dass in dieser Zustimmung nicht etwa die
Anerkennung liegen soll, dass die ihre guten Dienste oder die
Vermittelung anbietenden Staaten dieses „Recht“ anders als mit
der äussersten Zurückhaltung (reserve extr&öme) ausüben können,
die die delikate Natur dieser Massregeln verlangt. —
Wenn hienach also die Haager Konferenz immerhin be-
achtenswerthe Ergebnisse gehabt hat, so ist doch andererseits
zweifellos, dass sie die Hoffnungen nicht erfüllt hat, die man in
gewissen Kreisen auf sie setzte. Die Aera des ewigen Friedens
ist vorläufig noch nicht angebrochen, es besteht auch wenig
Aussicht, dass dieselbe sobald eintreten wird. Im Gegentheil
sind die Gegensätze politischer, wirthschaftlicher und nationaler
Natur, die gegenwärtig zwischen verschiedenen Staaten nicht
blos, sondern auch zwischen verschiedenen Welttheilen bestehen,
so gross, dass nicht anzunehmen ist, dass der Ausgleich dieser
Gegensätze anders als durch Blut und Eisen erfolgen wird.
Eine nüchterne Betrachtung der Dinge zwingt auch mit einer
gewissen Nothwendigkeit zu der Auffassung, dass Kriege, wenn
auch ihre schreckliche Seite gewiss von Niemand verkannt wird,
doch auch ihre guten Seiten haben. Sie schaffen Klarheit in
den politischen Verhältnissen, indem sie zeigen, was die wahre
Kraft eines Volkes oder Staates ist, und den Nimbus, den viel-
leicht ein Staat ohne innere Berechtigung besitzt, unbarmherzig
zerstören.
Es ist klar, dass Diejenigen, welche so grosse Hoffnungen auf
die Friedenskonferenz setzten, nicht zugeben wollen, dass auf der-
selben das von den Friedensfreunden angestrebte Ziel nicht er-
reicht und dass auf der Konferenz eine völlig neue Grundlage für
das Völkerrecht nicht geschaffen wurde. Umsomehr betont man die
positiven Ergebnisse der Friedenskonferenz, indem man verschweigt,
dass die Reformen auf dem Gebiete des Kriegsrechts den Friedens-
freunden doch eigentlich recht gleichgültig sein müssen.