Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Die unbefugte Auswanderung und das deutsche 
Personenstandsregister. 
Von 
FELIX STOERK, Greifswald. 
Wenige Gebiete des öffentlichen Rechts haben so tiefgreifende 
Wandlungen der legislatiren Ausgestaltung erfahren, wie das- 
jenige des Auswanderungswesens.. Vom strengsten Verbot des 
freien Zuges schwächte sich fast vor unseren Augen der staat- 
liche Widerstand gegen die Lösung des Unterthanenbandes all- 
mählich und deutlich ab bis zu dem unser modernes Verkehrsrecht 
beherrschenden System der Auswanderungsfreiheit, das, von po- 
sitiv umschriebenen Ausnahmefällen abgesehen, unbedingt dem 
Recht des deutschen Bevölkerungswesens zur Grundlage dient !, 
! Die rechtliche Seite des Problems behandeln: ZoRN in v. Stengel’s 
Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts Bd. I, „Auswanderung“, S. 122; 
ALTENBERG, Deutsche Auswanderungsgesetzgebung, Heft 4 der Beiträge zur 
Förderung der Bestrebungen des deutschen Kolonialvereins (Berlin 1885); 
LABanD, Staatsrecht des Deutschen Reichs (3. Aufl.) Bd. II S. 598 ff.; C. SıegEL, 
Ueber die Wehrpflicht nach Erwerbung und Verlust der Reichsangehörig- 
keit, Annalen des Deutschen Reichs (1893) S. 781 ff.; — mit stärkerer Be- 
tonung der internationalrechtlichen Beziehungen: v. Bar, Theorie und Praxis 
des internationalen Privatrechts Bd. I S. 197 ff.; W. Cann, Das Reichsgesetz 
über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit 
(2. Aufl.) S. 128 ff., und SToERK, „Staatsangehörige und Fremde“, in v. Holtzen- 
dorff’s Handbuch des Völkerrechts Bd. II.
	        
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