— 245 —
Die unbefugte Auswanderung und das deutsche
Personenstandsregister.
Von
FELIX STOERK, Greifswald.
Wenige Gebiete des öffentlichen Rechts haben so tiefgreifende
Wandlungen der legislatiren Ausgestaltung erfahren, wie das-
jenige des Auswanderungswesens.. Vom strengsten Verbot des
freien Zuges schwächte sich fast vor unseren Augen der staat-
liche Widerstand gegen die Lösung des Unterthanenbandes all-
mählich und deutlich ab bis zu dem unser modernes Verkehrsrecht
beherrschenden System der Auswanderungsfreiheit, das, von po-
sitiv umschriebenen Ausnahmefällen abgesehen, unbedingt dem
Recht des deutschen Bevölkerungswesens zur Grundlage dient !,
! Die rechtliche Seite des Problems behandeln: ZoRN in v. Stengel’s
Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts Bd. I, „Auswanderung“, S. 122;
ALTENBERG, Deutsche Auswanderungsgesetzgebung, Heft 4 der Beiträge zur
Förderung der Bestrebungen des deutschen Kolonialvereins (Berlin 1885);
LABanD, Staatsrecht des Deutschen Reichs (3. Aufl.) Bd. II S. 598 ff.; C. SıegEL,
Ueber die Wehrpflicht nach Erwerbung und Verlust der Reichsangehörig-
keit, Annalen des Deutschen Reichs (1893) S. 781 ff.; — mit stärkerer Be-
tonung der internationalrechtlichen Beziehungen: v. Bar, Theorie und Praxis
des internationalen Privatrechts Bd. I S. 197 ff.; W. Cann, Das Reichsgesetz
über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit
(2. Aufl.) S. 128 ff., und SToERK, „Staatsangehörige und Fremde“, in v. Holtzen-
dorff’s Handbuch des Völkerrechts Bd. II.