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Einwerfen des Nutzungsrechtes in das Vermögen der gegründeten
Gesellschaft zu möglichst hohem Preise gelungen war. Der
Schaden trifft indess die Aktionäre der später entstandenen Ge-
sellschaft oder die Gemeinden, welche etwa unvorsichtig genug
waren, die künftige Werthsermittelung ausschliesslich in die Ge-
walt des Bahnunternehmers zu legen. In dem Abschnitte
Gründungswirthschaft meiner Strassenbahnwirthschaftslehre !
habe ich dies Alles bereits bewiesen.
Einen Schutz gegen derartige Vorkommnisse gewährte, soweit
Aktien-Gesellschaften in Frage kommen, die Aktiennovelle vom
18. Juli 1884 Art. 209, 2095 nicht; er wird auch durch das
neue Aktienrecht des H.-G.-B. $$ 186 Abs. 2, 192 nicht ge-
schaffen, weil die Prüfung der Werthe in das Gesellschafts-
vermögen eingebrachter Rechte meist nur auf Schätzung beruht,
zu deren Vornahme so aussergewöhnliche Orts- und Sachkenntniss
erforderlich zu sein pflegt, dass dazu taugliche Personen nur selten
zu finden sind; kommt es ja doch bisweilen lediglich nur darauf
an, gewisse aus Unbestimmtheit der Vertragssatzungen drohende
Gefahren richtig zu erkennen und in ihrer wirthschaftlichen Trag-
weite für den Werth der damit belasteten Benutzungsrechte sach-
gemäss zu beurtheilen. Wer hat z. B. 1881 bei Gründung? der
Königsberger Strassenbahngeselischaft geglaubt, dass die Stadt-
gemeinde von dem Kündigungsrechte Gebrauch machen werde
und desshalb das einzuwerfende Wegebenutzungsrecht wesentlich
entwerthet würde? Als ich damals einen Betheiligten auf diese
Gefahr bezw. Minderwerthigkeit des beregten Rechtes aufmerksam
machte, wurde diese Auffassung als unhaltbar bezeichnet, während
sie jetzt in ihrer nackten Wirklichkeit unumstösslich feststeht
und für die heutigen Aktionäre eine namhafte Entwerthung ihrer
Aktien bedeutet.
Weit entfernt, mich mit abgethanen Verhältnissen aus ver-
gangener Zeit beschäftigen zu wollen, ist die heutige Unter-
1 Vgl. Handbuch der Strassenbahnkunde (Berlin und München 1892/93
bei R. von Oldenbourg) $ 204ff. Bd. II S. 239#f.
® Betriebseröffnung erfolgte am 26. Mai 1881 nach meiner Strassen-
bahnkunde $ 8 (Ba. I S. 17).