Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Literatur. 
Dr. Walther Schücking, Der Regierungsantritt. Eine rechtsgeschicht- 
liche und staatsrechtliche Untersuchung. Erstes Buch. Die Urzeit 
und die Zeit der ost- und westgermanischen Stammesrechte. Leipzig, 
Veit & Comp., 1899. XVI u. 202 S. Gr. 8%. M. 5.60. 
Die Arbeit verdankt, wie das Vorwort besagt, ihre Entstehung der 
Untersuchung der Huldigung: ihrem Ursprung nach in die Zeiten des 
germanischen Stammes- (soll wohl heissen Völkerschafts- und Gau-)König- 
thums zurückreichend, später von hervorragender Bedeutung in den Kämpfen 
zwischen den Landesherren und den Landständen und heute noch in einzelnen 
Resten fortlebend schien sie dem Verf. besonders geeignet, die jeweilige 
staatsrechtliche Stellung des Herrschers zu beleuchten. Die — „zum ersten 
Mal“ — gewonnene Erkenntniss, dass das Aufkommen der Huldigung in 
den germanischen Staaten durch den Uebergang vom Wahl- zum Erb-König- 
thum oder (?) den Wegfall der Thronerhebung durch die Stammes(?)-Ver- 
sammlung und (?) die Beschränkung der Wähler auf einen kleinen Kreis 
bewirkt ist, bewog den Verf.‘, für den vorliegenden ersten Theil seines 
Werkes die gesammten äusseren Geschehnisse bei einem Thronwechsel in 
den Kreis seiner Betrachtungen zu ziehen. 
Ein zweites Buch soll den Regierungsantritt im ehemaligen Deutschen 
Reich, ein drittes den im deutschen Landesstaat von dessen Anfängen bis 
auf unsere Tage behandeln und mit einer Darstellung des bezüglichen geltenden 
Staatsrechts schliessen. 
Der vorliegende Theil behandelt in einem ersten Abschnitt die germani- 
sche Urzeit, im zweiten in sieben Kapiteln die Stammesreiche der Ost- und 
West-Germanen, d. h. der Vandalen, Ost- und West-Goten, Langobarden, 
Burgunder, Franken unter den Merovingen und der Angelsachsen bis zur 
Vereinigung der angelsächsischen Reiche, 
Der Gegenstand ist ja in neuerer Zeit wiederholt erörtert worden, 
sowohl in allgemeineren Darstellungen einzelner Reiche wie in Sonder- 
schriften, z. B. den (in dem Literaturverzeichniss S. XV angeführten) von
	        
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