Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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I. Zur Ausübung des Amtes als Preisrichter werden fünf 
Mitglieder der Juristischen Gesellschaft, von denen zwei der 
juristischen Fakultät hiesiger Universität angehören müssen, in 
der Sitzung vom November 1900 durch Stimmzettel der an- 
wesenden Mitglieder nach Stimmenmehrheit gewählt. Die Preis- 
richter beschliessen nach Stimmenmehrheit. 
III. Die Verkündigung des Beschlusses der Preisrichter und 
des Verfassers der gekrönten Preisschrift erfolgt in der Sitzung 
vom April 1901. 
IV. Der Ehrenpreis für die gekrönte Preisschrift beträgt 
fünfzehnhundert Mark. 
Die Einhändigung des Preises aus der Kasse der Juristischen 
Gesellschaft erfolgt, nachdem der Verfasser ein gedrucktes Exemplar 
der Arbeit an die Gesellschaft eingereicht hat. Erklärt jedoch 
der Verfasser vor Rückgabe des Manuskriptes, dass er das Verlags- 
recht an der Arbeit der Juristischen Gesellschaft iberlasse, so er- 
folgt unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung die Einhändigung 
des Preises an denselben. 
Berlin, den 16. Januar 1900. 
Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft. 
Dr. R. Koch.
	        
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